11.12.2000

Schleswiger Gericht verlangt neue Umsatzzahlen

Fast vier Stunden dauerte das Verfahren gegen die Städte Kiel und Eckernförde am vergangenen Freitag vor dem Verwaltungsgericht Schleswig. Am Ende kündigte das Gericht an, einen so genannten Aufklärungsbeschluss erlassen zu wollen. Ziel ist, die tatsächliche Höhe der Einnahmeunterschiede in Geldspielgeräten unserer Branche zu klären. Hintergrund bildet die Frage, ob bei der Erhebung von Vergnügungssteuer auf Geldspielgeräte der Wirklichkeitsmaßstab zugrunde gelegt werden muss, oder aber die derzeitige Regelung der pauschalen Besteuerung der Geräte ausreicht, um Steuergerechtigkeit zu erlangen. Der Automaten-Verband Schleswig-Holstein sieht in dem Urteil einen wichtigen Erfolg in seinem Bestreben hin zum Wirklichkeitsmaßstab. Man werde dem Gericht nun weitere Umsatzzahlen vorlegen die beweisen, dass die Einnahmen erheblich voneinander abweichen können, sagte Verbandsjustiziar Lüder Gause. Dabei werde man sich wahrscheinlich nicht auf Zahlen aus den Städten Kiel und Eckernförde beschränken, sondern die Nachweise gleich landesweit erbringen.