FGA appelliert an Mitglieder mit Aufstellungen an Autobahnen
Der Fachverband Gastronomie Aufstellunternehmer (FGA) setzt sich unter anderem dafür ein, dass Aufstellplätze in der Gastronomie sowie in Tank- und Raststätten auch in Zukunft sicher bleiben. Das kann jedoch nur gelingen, wenn alle gemeinsam ihre Aufstellplätze gesetzlich konform, sauber und unter Gewährleistung des Jugendschutzes ausrichten.
Der Verband wiederholt aktuell noch einmal sein Angebot, seine Mitglieder in allen Fragen des Spieler- und Jugendschutzes nach Kräften zu unterstützen. Hintergrund ist die Ankündigung von Jürgen Trümper, Arbeitskreis gegen Spielsucht in Unna, Raststätten und Autohöfe an Autobahnen erneut zu untersuchen nachdem im vergangenen Sommer diverse Mängel und Verstöße gegen geltendes Recht vorgefunden worden waren.
Drei Punkte kritisiert
Trümper kritisierte insbesondere drei Punkte: Den konkreten Aufstellort der Geldspielgeräte, das Informationsmaterial für den Spielgast und die Gewährleistung des Jugendschutzes vor Ort.
Der FGA fordert seine Mitglieder vor diesem Hintergrund auf zu überprüfen, ob es in unmittelbarer Nähe Ihrer aufgestellten Geräte EC-Automaten oder Warenautomaten mit Kinderspielzeug (Greifer) gibt, und mit dem Betreiber vor Ort zu besprechen, ob diese beiden Gerätegruppen so aufgestellt werden können, dass sie weit entfernt von den Geldspielgeräten stehen.
Info-Paket
Im Dezember 2017 verschickte der FGA bereits ein Informationspaket für die Gastronomie. Es enthält ein Din-A3-Poster mit den Spielrelevanten Informationen in einem Aluminiumklapprahmen. Außerdem sind einige Flyer mit dem „Spieltest“ zur Überprüfung des eigenen Spielverhaltens enthalten sowie Visitenkarten mit der Hotline der Bundeszentrale für gesundheitlichen Aufklärung (BZgA). Darüber hinaus ist eine Checkliste für beobachtbares Verhalten sowie ein Merkblatt zur Orientierung für das Servicepersonal in dem Paket.
Dieses Paket ist als Konsequenz auf den von Herrn Trümper festgestellten Missstand bezüglich der Auslage von Informationsmaterialien entstanden. Durch das Aluklapprahmensystem mit dazugehörigem „Känguru-Aufsatz“ lassen sich alle für den Spielgast wesentlichen Informationen auf einer Din A3-Fläche an der Wand anbringen. Den Erfordernissen des Spieler- und Jugendschutz wird Genüge getan.
„Sensibilisieren Sie Ihre Vertragspartner in Hinsicht auf die geltenden Jugendschutzbestimmungen“, appelliert die FGA-Vorsitzende Sabine Dittmers-Meyer. „Lassen Sie regelmäßig kontrollieren, ob ein Jugendlicher unerlaubter Weise an einem Geldspielgerät spielt.“