Experten: Einsatzsteuer funktioniert nicht
Die Reihe „digitale Forschungswerkstatt“ des Instituts für Glücksspiel und Gesellschaft (GLÜG) befasste sich in ihrer jüngsten Ausgabe mit der Besteuerung von Online-Glücksspiel. Über 120 Interessierte nahmen an der Zoom-Veranstaltung teil.
Unter der Moderation von Professor Dr. Sebastian Unger, Co-Direktor des GLÜG, referierten Professor Dr. Justus Haucap, Wirtschaftswissenschaftler an der Universität Düsseldorf, und Professor Dr. Gregor Kirchhof, Finanz- und Steuerrechtler an der Universität Augsburg. Beide halten von der geplanten Einsatzbesteuerung von virtuellen Automatenspielen und Casinospielen im Internet nichts.
Keinen Fürsprecher gefunden
Einen Füsprecher dieser Besteuerungsform zu finden, gelang laut Prof. Unger trotz mehrerer Anfragen nicht. Auch unter den Teilnehmern der Veranstaltung wollte niemand für eine Einsatzbesteuerung argumentieren, die nach Äußerungen aus der Politik eine Lenkungswirkung entfalten soll.
Der Grat zwischen Kanalisierungsauftrag und Lenkungswirkung ist nach Ansicht der Experten schmal. Prof. Haucap rechnete vor, wieviel höher die Belastung für Anbieter und/oder Spieler durch eine Einsatzsteuer gegenüber einer Bruttospielertragssteuer ist, selbst dann, wenn nicht mehr – wie zunächst diskutiert – von acht Prozent Einsatzsteuer die Rede ist, sondern nur noch von 5,3 Prozent.
Der Anbieter müsse von jedem eingesetzten Euro zunächst die Steuer und seine eigenen Kosten abziehen, so dass der Spieler letztlich von einem bezahlten Euro nur 90 Cent einsetze. Das verringere die Gewinnaussichten, beziehungsweise die Spielzeit.
Abwanderung wahrscheinlich
„Bei Casino- und Automatenspielen im Internet geht es anders als bei Lotto oder Pferderennen auch um Unterhaltung“, sagte der Wirtschaftswissenschaftler. Der Spieler merke, dass er von seinem Budget weniger lange spielen könne, als bei nicht regulierten Anbietern des Schwarzmarkts, zumal er eine Vielzahl von Vergleichsportalen zu Rate ziehen könne. Folge: Er wandere ab, der Kanalisierungsauftrag scheitere und damit auch alle anderen Ziele des Glücksspielstaatsvertrags.
Auch Steuerexperte Prof. Kichhof meint, dass eine Einsatzbesteuerung nach der Systematik des Renn-, Wett- und Lotteriegesetzes „hier nichts zu suchen hat“. Eine Lenkungswirkung bestreitet er grundsätzlich. „Das hat bei Tabak, Alkohol und Benzin schon nicht funktioniert“ und werde im Internet, wo es unendlich viele Ausweichmöglichkeiten gibt, erst recht nicht funktionieren.
Kirchhof wies auch darauf hin, dass alle anderen EU-Staaten auf eine Besteuerung des Bruttospielertrags setzen. „Da sollten in Deutschland alle Alarmleuchten angehen.“
Einen ausführlichen Bericht zu der Veranstaltung lesen Sie in unserer März-Ausgabe.