EU verstärkt Bemühungen im Kampf gegen Geldwäsche
Die Europäische Kommission hat am Dienstag neue Verordnungen vorgeschlagen, um den Kampf gegen die Geldwäsche zu verschärfen. Zentraler Punkt ist demnach die Einrichtung einer neuen Behörde zur Geldwäschebekämpfung.
Die Behörde soll vor allem die Aufgabe bekommen, die Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung zentral zu überwachen und die Aktivitäten der Mitgliedsländer zu koordinieren.
Geldwäsche sei eine klare und reale Bedrohung für Bürger, demokratische Institutionen und das Finanzsystem, erklärte die für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion zuständige Kommissarin Mairead McGuinness. Schlupflöcher für Kriminelle müssten geschlossen werden. Die Maßnahmen sollen die Integrität von Finanzsystem und Binnenmarkt schützen.
Neben der Einrichtung einer zentralen Behörde schlägt die Kommission eine Verordnung zur Geldwäsche-Bekämpfung vor, die auch die Bereiche wirtschaftliches Eigentum und Kundensorgfaltspflicht umfasst. Zudem soll die Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aktualisiert und die Geldtransfer-Verordnung aus dem Jahre 2015 überarbeitet werden, um auch Transaktionen mit Kryptowährung rückverfolgen zu können. Die EU-weite Barzahlungsobergrenze von 10 000 Euro bleibt bestehen.
In einer ersten Stellungnahme begrüßte der europäische Glücksspiel- und Wettverband, die European Gaming and Betting Association (EGBA), die Vorschläge der Kommission und kündigte seine Kooperation an. Die Maßnahmen zielten zwar zunächst hauptsächlich auf Finanzdienstleister ab, es würden jedoch auch einige Änderungen für den Online-Glücksspielsektor erwartet.