12.12.2019

EU-Kommission prüft Steuervorteile für staatliche Spielbanken in Deutschland

Die Europäische Kommission hat am 9. Dezember 2019 eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die steuerliche Sonderbehandlung öffentlicher Spielbanken in Deutschland mit dem EU-Beihilferecht vereinbar ist.

In einer gesonderten Untersuchung prüft die Kommission auch die Maßnahmen, die in Nordrhein-Westfalen für den dort tätigen öffentlichen Spielbankenbetreiber ergriffen wurden.

In Deutschland unterliegen öffentliche Spielbankunternehmen einer besonderen Steuerregelung, die eine Reihe von ansonsten geltenden allgemeinen Steuern ersetzt, insbesondere Körperschafts-, Einkommens- und Gewerbesteuern. Bei der Kommission sind mehrere Beschwerden eingegangen, die sich auf bestimmte Aspekte dieser spezifischen Steuerregelung beziehen, sowie eine angebliche Garantie für die Rentabilität öffentlicher Spielbanken.

Spezifische Steuerregelung unter der Lupe

Mit dem förmlichen Prüfverfahren soll geklärt werden, ob diese spezifische Steuerregelung einen ungerechtfertigten wirtschaftlichen Vorteil für die Betreiber öffentlicher Spielbanken in Form einer geringeren Steuerbelastung im Vergleich zu den normalen Steuervorschriften mit sich bringt.

Im Zusammenhang mit bestimmten Maßnahmen zugunsten des in Nordrhein-Westfalen tätigen öffentlichen Spielbankenbetreibers wird die Kommission auch auf der Grundlage von Beschwerden prüfen, ob angebliche jährliche Verlustausgleichszahlungen sowie eine Kapitalzufuhr Nordrhein-Westfalens im Jahr 2015 zugunsten des öffentlichen Spielbankenbetreibers in der Region dem Betreiber einen unangemessenen Vorteil verschafft haben.

Die Einleitung einer eingehenden Untersuchung gebe Deutschland und interessierten Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme. Sie greife dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor. Parallel dazu kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Konzession zum Betrieb einer weiteren öffentlichen Spielbank in Nordrhein-Westfalen keine Beihilfe darstelle.