30.05.2022

Erstes Arbeitstreffen der Spielerschutzbeauftragten deutscher Spielbanken nach Corona-Pause

22 Teilnehmerinnen und Teilnehmer von 17 Spielbankengesellschaften beim Austausch in Berlin. Foto: Spielbank Berlin

Der Erfahrungsaustausch, juristische Herausforderungen und praxisorientierte Optimierungsvorschläge standen beim ersten Arbeitstreffen der Sozialkonzept- und Spielerschutzbeauftragten deutscher Spielbanken nach der Corona-Pause ganz oben auf der Tagesordnung.

Dazu eingeladen hatte Judith Schäfer, Sozialkonzeptbeauftragte der Spielbank Berlin. 22 Teilnehmerinnen und Telnehmer von 17 Spielbankgesellschaften tauschten sich mit Fachkollegen in der Bundeshauptstadt insbesondere über die praktische Umsetzung des novellierten Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV 2021) aus.

Glücksspielstaatsvertrag im Fokus

Der am 1. Juli 2021 in Kraft getretene neue Glücksspielstaatsvertrag rücke den Spielerschutz in den Fokus und verlange weitreichende Maßnahmen, wie die Einrichtung einer bundesweiten, zentralen und spielformübergreifenden Spielersperrdatei sowie Einzahlungslimits beim Online-Glücksspiel. Doch bei der praktischen Umsetzung der neuen Vorgaben gibt es noch zahlreiche Fragestellungen, die die Glücksspielanbieter beschäftigen. Um diese Themenkomplexe insbesondere auch juristisch bewerten zu lassen, hatte die Gastgeberin zwei juristische Fachexperten eingeladen, die sich aktiv in die Diskussionen des Arbeitstreffens eingebracht haben.

Judith Schäfer, Initiatorin des Arbeitstreffens, zeigte sich erfreut über das Ergebnis: „Die Rückmeldungen waren durchgehend positiv. Wir sind uns alle einig, dass solche Treffen nach den coronabedingten Einschränkungen der vergangenen beiden Jahre wieder ein regelmäßiger Bestandteil unserer Arbeit werden sollen.“