04.03.2019

Entwurf zum Glücksspielstaatsvertrag: Auflagen für Sportwetten

Wettanbietern drohen harte Auflagen, wie das Verbot von Live-Wetten.

Dem Entwurf zum Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag zufolge soll jeder Sportwettenanbieter eine bundesweit gültige Lizenz ab dem 1. Januar 2020 erhalten, sofern er gewisse Mindeststandards erfülle.

Der „Welt am Sonntag“ liege dieser Entwurf nun vor. Der Glücksspielstaatsvertrag soll die Neuordnung des deutschen Glücksspielmarktes bewirken und während der Ministerpräsidentenkonfernz am 21. März unterzeichnet werden.

Welt.de“ beruft sich auf das für die Vergabe der Lizenzen zuständige hessische Innenministerium und nennt folgende Auflagen für Anbieter:

- kein Jugendlicher darf sich registrieren

- Spieler dürfen nicht mehr als 1 000 Euro monatlich setzen

- Live-Wetten sind untersagt

- Verweise auf Online-Casino-Angebote von der Internetseite des Wettanbieters sind untersagt

Dies sind die Auflagen, die bereits beim ersten Regulierungsbestreben 2011 zur Geltung kommen sollten.

Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV), die Interessensvertretung der Wettanbieter, hält vor allem die Forderung nach einem Live-Wetten Verbot für antiquiert.

„Heute lassen sich jederzeit, auch während des Spiels noch, Wetten platzieren“, sagt Luka Andric, DSWV-Hauptgeschäftsführer.

Des Weiteren kritisiert der Verband die bundesweit uneinheitlichen Regelungen für beispielsweise Wettshops.

Daher betont Luka Andric: „Wir fordern eine zentrale Aufsicht, die gegen schwarze Schafe durchgreift.“