Endgültiges Aktenzeichen Verfassungsbeschwerde
Wie der BA informiert, hat das Bundesverfassungsgericht in der Verfassungsbeschwerde zur Durchbrechung der Bestandskraft von Umsatzsteuerbescheiden gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. November 2006 das endgültige Aktenzeichen mitgeteilt: 2 BvR 1321/07.
„Automatenunternehmer, die entsprechend den Empfehlungen des BA Umsatzsteuererklärungen offen halten und gegen bestandskräftige Umsatzsteuerbescheide Einspruch erheben oder das weitere Ruhen eines Einspruchsverfahrens beantragen, sollten dem Finanzamt dieses endgültige Aktenzeichen der Verfassungsbeschwerde mitteilen“, rät Harro Bunke.