Elektronische Rechnung
E-Mail-Rechnungen müssen vom Finanzamt anerkannt werden. Darauf macht der Bonner Informationsdienst „Buchführung und Steuern“ aufmerksam. Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung ist, dass die elektronische Rechnung alle vorgeschriebenen Angaben enthält. Im Fachjargon, sie muss eine steuerlich relevante Rechnung sein. Außerdem ist die gedruckte Form erforderlich.