Duisburg reagiert auf Beschwerden zum Spielerschutz in Spielhallen
Das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg hat am 23. Juni unter Beteiligung von Steuerfahndung und Polizei zeitgleich sechs Spielhallen in Duisburg kontrolliert und mit gerichtlicher Anordnung durchsucht. Dies geht aus einer Mitteilung der Stadt Duisburg hervor.
Keine Ausweiskontrollen und Abfragen
Insgesamt waren 43 Einsatzkräfte an der Maßnahme beteiligt. Über die Spielstätten einer Kette hätten zahlreiche Beschwerden vorgelegen. So sollen dort keine Ausweiskontrollen und Abfragen erfolgt sein, die zur Spielsuchtbekämpfung aus glücksspielrechtlichen Gründen zwingend vorgegeben sind. Hierbei handele es sich um einen gravierenden und gewerberechtlich relevanten Verstoß.
„Gerade die Betreiber solcher konzessionierten Spielstätten haben eine besondere Sorgfaltspflicht und sind gehalten, ihre wirtschaftlichen Interessen hinter dem Schutz von Spielsüchtigen zurückzustellen“, teilt die Stadt Duisburg mit.
Ordnungsrechtliche Maßnahmen noch offen
Bei den durchgeführten Durchsuchungen seien Geldspielgeräte ausgelesen und Daten beschlagnahmt worden, die nun ausgewertet werden sollen. Nach der Analyse werde entschieden, welche ordnungsrechtlichen Maßnahmen die Betreiberin erwartet. Hier sind der Mitteilung zufolge von der Einleitung von Bußgeldverfahren bis zum Widerruf der Erlaubnisse Maßnahmen denkbar. Da zumindest der technische Anschluss der einzelnen Betriebe an das Spielersperrsystem mittlerweile vorliege, sei von einer sofortigen Schließung abgesehen worden.
Das Bürger- und Ordnungsamt gehe den zahlreich eingehenden Beschwerden zu Verstößen gegen den Spielerschutz nach und intensiviere die Überwachung von Spielstätten.
„Die Stadt Duisburg hat sich zum Ziel gesetzt, gegen illegale Angebote rigoros vorzugehen und damit die von Glücksspielsucht betroffenen Personen zu schützen“, teilt die Stadt mit.