28.06.2023

Bremen: Eilanträge zeigen Wirkung – Spielhallen werden über den 30. Juni 2023 hinaus geduldet

Prof. Dr. Florian Heinze, Justiziar des Nordwestdeutschen Automaten-Verbandes (NAV), erläutert die neueste Entwicklung für die Spielhallenbetreiber im Bundesland Bremen.

Der Nordwestdeutsche Automaten-Verband (NAV) meldet in einem Rundschreiben, dass Spielhallen in Bremen über den 30. Juni hinaus geduldet werden.

„Die zahlreichen inzwischen rechtshängigen Eilanträge haben nun gemeinsam mit intensiven politischen Gesprächen mit der Stadt Bremen eine Kehrtwende herbeigeführt“, legt NAV-Justiziar Prof. Dr. Florian Heinze dar.

Schriftliche Erklärung der Stadt

Demnach sollen Spielhallenbetreiber, deren Spielhallen über eine Erlaubnis bis zum 30. Juni 2023 verfügen, noch vor dem 1. Juli 2023 eine schriftliche Erklärung der Stadt Bremen folgenden Inhalts erhalten: „Der Abschluss des Verwaltungsverfahrens wird sich über den 30.06.2023 hinaus verzögern. Vor diesem Hintergrund werden wir nach dem 01.07.2023 bis zum Abschluss des Verfahrens keine Maßnahmen ergreifen, die den derzeitigen Betrieb Ihrer Spielhalle beeinflussen.“

Weiterbetrieb

Der Sache nach ist diese Erklärung der Stadt Bremen laut Heinze wohl als Duldungserklärung zu verstehen, auch wenn dieser Begriff in der zu erwartenden Erklärung der Stadt Bremen keine Verwendung findet. Dass jedenfalls „keine Maßnahmen“ ergriffen werden, die „den derzeitigen Betrieb Ihrer Spielhalle beeinflussen“, dürfte dem NAV-Justiziar zufolge hinreichend deutlich die Absicht der Behörde erkennen lassen, den Weiterbetrieb auch ohne Abschluss der Genehmigungsverfahren über den 30. Juni 2023 hinaus zu ermöglichen.

Heinze betont, dass die Stadt Bremen solche Erklärungen nur mit Bezug auf Spielhallen abgeben werde, die bereits über eine Genehmigung bis zum 30. Juni 2023 verfügen. Ihm zufolge werden für Spielhallen ohne eine solche Genehmigung vergleichbare Erklärungen der Stadt Bremen nicht erfolgen.

„Bitte erörtern Sie mit den jeweils von Ihnen beauftragten Prozessbevollmächtigten, welche Auswirkungen solche bei Ihnen eingehenden Erklärungen auf die laufenden Eilverfahren haben, insbesondere, ob – und in welchem Umfang – Sie gestellte Eilanträge für erledigt erklären können“, empfiehlt der NAV-Justiziar im Rundschreiben des Verbandes.

Hintergrund: Fast alle Bremer Spielhallenbetreiber sind der Empfehlung des Verbandes gefolgt, für eine vorübergehende Sicherung des Weiterbetriebs Eilanträge beim Verwaltungsgericht Bremen zu stellen. Die Stadt Bremen hat bislang keine Genehmigungen für den Weiterbetrieb von Spielhallen in der Zeit ab dem 1. Juli 2023 erteilt. Ab diesem Tag gelten in Bremen die neuen Mindestabstände von 500 Metern zu anderen Spielhallen, zu Wettvermittlungsstellen und zu Schulen bestimmter Schulformen. Ohne behördliche Genehmigungen können jedoch die Spielhallen mit Blick auf die sich aus einem ungenehmigten Weiterbetrieb ergebenden erheblichen strafrechtlichen Risiken (Paragraf 284 StGB – unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels) nicht rechtssicher weiterbetrieben werden.