29.08.2001

Drogen am Arbeitsplatz – fristlose Kündigung

Selbst geringste Mengen von Rauschgift am Arbeitsplatz müssen vom Chef nicht geduldet werden. Ganz gleich ob nun die Drogen zum Dealen oder zum eigenen Verzehr gedacht sind. Das Frankfurter Arbeitsgericht verwarf die Klage eines Barkeepers gegen eine fristlose Kündigung.