Dramatische Erlaubnissituation für Spielhallen in Baden-Württemberg
Zum 30. Juni 2021 laufen für viele Spielhallenbetreiber in Baden-Württemberg die glücksspielrechtlichen Erlaubnisse oder „Härtefallgenehmigungen“ zum Betrieb ihrer Spielhallen ab, wie der AutomatenMarkt ausführlich berichtete.
Für alle Betreiber, die noch keinen Antrag gestellt haben, gelte es sich schnellstmöglich um ihre Genehmigungen zu kümmern. „Das gilt auch für Betreiber die seit 2017 bis heute noch gar keine Genehmigung erhalten haben oder aufgrund einer Ablehnung nur noch geduldet werden. Auch in diesen Konstellationen besteht oft akuter Handlungsbedarf“, sagt Rechtsanwalt Mirko Benesch von der Kanzlei Benesch & Partner.
Unsicherheit in den Behörden
Im Austausch mit den Behörden werde ihm zufolge vielerorts eine vorherrschende Ratlosigkeit im Umgang mit den Spielhallenbetrieben überdeutlich. Auf staatlicher Seite sei diesbezüglich in den vergangenen Jahren kostbare Zeit für die Schaffung rechtsstaatlich gesicherter Verfahrensabläufe oder Handreichung von Auswahlmechanismen an die Behörden versäumt worden. Befeuert werde die Unsicherheit in den Behörden und das hieraus folgende, zum Teil chaotische, Vorgehen durch Hinweise und Erlasse aus Ministerienkreisen, sagt Benesch.
Aufgrund der momentan unkalkulierbaren Situation für Spielhallenbetreiber rät der Rechtsanwalt eindringlich davor, behördliche Mahnungen zu ignorieren. Die Zeit eine behördliche Entscheidung „auf sich zukommen zu lassen“ sei vorbei. Vielmehr gelte es jetzt zu handeln. Die Existenz hunderter Spielhallenmitarbeiter und Betriebe stehe durch die vom Gesetzgeber hervorgerufene ungeregelte Lage in Baden-Württemberg auf der Kippe, so Benesch.
Strafverfahren gegen Spielhallenbetriebe werden eingeleitet
„Bei einem Ablauf der Genehmigung am 30. Juni 2021 weisen wir nochmals darauf hin. dass in Baden-Württemberg momentan verstärkt Strafverfahren gegen ohne Genehmigung geöffnete Spielhallenbetriebe eingeleitet werden. Wir raten daher dringend davon ab, bei Ablauf der Erlaubnis am 30. Juni 2021 ohne schriftliche Duldung oder Abwicklungsfrist zu öffnen“, rät Benesch.
Wer sich seiner Situation nicht sicher ist, dem rät Benesch dringend anwaltliche Hilfe einzuholen.