06.12.2017

Dr. Damir Böhm: Nordrhein-Westfalen auf dem Weg der Vernunft

Dr. Damir Böhm (links) ist gemeinsam mit dem Kanzlei-Partner Tim Hilbert juristischer Berater des Fachverbandes Spielhallen.

Rechtsanwalt Dr. Damir Böhm begrüßt die skeptische Haltung des Landes Nordrhein-Westfalen gegenüber dem aktuellen Glücksspieländerungs-Staatsvertrag.

Der juristische Berater des Fachverbandes Spielhallen analysiert im heutigen FSH-Newsletter zunächst die Situation: "Ende November hat die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen gegenüber dem Landesparlament bestätigt, dass die Regierung des Landes keinen Gesetzesentwurf zur Ratifizierung des 2. GlüÄndStV einbringen wird. Es sei bekannt, dass Schleswig-Holstein das Gesetz nicht ratifizieren werde und somit diese sogenannte minimalinvasive Lösung nicht zustande kommen würde."

Weiter schreibt Dr. Böhm: "Nordrhein-Westfalen wolle sich nun bemühen, in einer neuen Gesetzesinitiative alle Länder dazu zu gewinnen, eine rechtlich stabile Grundlage zu schaffen. Dadurch sollen der Spieler- und Jugendschutz und der Verwaltungsvollzug effektiv umgesetzt werden können. Zugleich soll das Gesetz weiter entwickelt und auch eine sichere Grundlage für die Tätigkeit von Glücksspielanbietern geschaffen werden."

Qualitative Maßnahmen im Mittelpunkt

Der Kommentar des juristischen Experten: "Dieses Vorgehen ist sehr begrüßenswert, da es qualitative Maßnahmen in den Mittelpunkt stellt, die Nordrhein-Westfalen bereits in den letzten Erlassen an die Bezirksregierungen bei Spielhallen betont hatte. Es scheint auch möglich, dass sich Nordrhein-Westfalen für eine Erweiterung des Regelungsrahmens beispielsweise für Online-Casinos einsetzen könnte, wenn die Fortentwicklung der Glücksspielregulierung ernst und effektiv erfolgen soll."

NRW-Regierung geht Weg der Vernunft

Dr. Böhm würdigt: "Die Regierung des Landes hat offensichtlich verstanden, dass nur eine ordentliche Regulierung unter Beachtung der tatsächlichen Verhältnisse den vorhandenen Schwarzmarkt beseitigen und somit die Ziele des Glücksspielstaatsvertrages fördern kann. Es bleibt abzuwarten, ob die anderen Länder diesen Weg der Vernunft mitgehen werden."

Zum Abschluss hier das kurze Schreiben der Staatskanzlei NRW an den Landtagspräsidenten im Original-Wortlaut:

"Bericht der Landesregierung zum Glücksspielstaatsvertrag

Der Zweite Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland (Zweiter GlüÄndStV), mit den darin vorgesehenen Modifikationen im Sportwettenbereich und bei den länderübergreifenden Zuständigkeiten, den die Regierungschefinnen und -chefs der Länder im März dieses Jahres unterzeichnet haben, wird nicht wirksam werden, weil Schleswig-Holstein es ablehnt, diesen zu ratifizieren, der Änderungsstaatsvertrag zu seiner Wirksamkeit aber der Ratifizierung durch sämtliche Länder bedarf. Schleswig-Holstein hat seine ablehnende Haltung nochmals auf der Jahres-Ministerpräsidentenkonferenz vom 18. bis 20. Oktober 2017 bekräftigt.

Vor diesem Hintergrund hat die nordrhein-westfälische Landesregierung davon abgesehen, einen Entwurf für ein Ratifizierungsgesetz in den Landtag einzubringen. In dem neu jetzt aufzunehmenden politischen Diskussions- und Entscheidungsprozess wird Nordrhein-Westfalen sich dafür einsetzen, so schnell wie möglich im Länderkreis eine rechtlich stabile, einen effektiven Verwaltungsvollzug sowie zugleich angemessenen Spieler- und Jugendschutz gewährleistende Fortentwicklung der Glücksspielregulierung zu erarbeiten, die auch den Anbietern von Glücksspielen eine sichere Grundlage für ihre Tätigkeit bietet."