"Die wissen es auch nicht"
Wie alle anderen Landesverbände des BA möchte sich auch der Hamburger Automaten Verband (HAV) auf das Ende der im Glücksspielstaatsvertrag festgelegten Übergangsfrist am 30. Juni 2017 vorbereiten. Doch das ist gar nicht so einfach. Nach den Worten des Vorsitzenden Gundolf Aubke hatte der Vorstand ein Gespräch mit der Wirtschaftsbehörde der Hansestadt, um zu erfahren, wie denn die Abstandsregelungen konkret umgesetzt werden sollen. "Das Ergebnis war ernüchternd", sagte Aubke. "Die wissen es auch nicht."
Um sich rechtzeitig vorbereiten zu können, fordert der Verband von der Verwaltung klare Handlungsanweisungen, erklärte der Vorsitzende. Die Behörde habe daraufhin durchblicken lassen, dass sie mangels eigener, rechtlich haltbarer Ideen gern das Verwaltungsgericht entscheiden lassen würde.
"Wir müssten klagen, und wir wären nur einverstanden, wenn wir das Verfahren durch alle Instanzen jagen könnten und bis zum endgültigen Abschluss alle Standorte eine Bestandsgarantie bekämen. Da würden einige Jahre ins Land gehen."
Laut Hamburger Spielhallengesetz überlebt bei zu geringem Abstand der älteste Standort. "Das bedeutet aber auch, dass die Behörden erst nach dem 30. Juni 2017 Entscheidungen treffen können, denn möglicherweise beantragt der Betreiber der ältesten Spielstätte erst sehr spät eine glücksspielrechtliche Genehmigung", erklärte Verbandsjustiziar Lüder Gause. "Niemand kann ihn zu einer Antragstellung zwingen."
Es sollten aber alle Unternehmer, die ihr Geschäft nach 2017 noch betreiben wollen, schon einmal ihre Unterlagen heraussuchen: Baugenehmigung, Geeignetheitsbescheinigung Konzessionserteilung. Gause: "Es gibt Standorte, die schon 20, 30 oder 40 Jahre bestehen, und es ist gar nicht so unwahrscheinlich, dass die Behörden die Unterlagen nicht mehr finden. Das hat es alles schon gegeben."