Die Stadt Herne setzte deutliches Zeichen gegen illegales Glücksspiel
Am Donnerstag, 7. September, hat die Stadt Herne in Nordrhein-Westfalen bei einer medienwirksamen Aktion auf dem städtischen Schrottplatz vier illegale Spielautomaten zerstört, die städtische Mitarbeiter bei Kontrollen eingezogen haben. Die Stadt Herne berichtet in einer Pressemitteilung, dass die Kommune sichergehen möchte, „dass die beschlagnahmten Geräte nicht wieder in den Verkehr kommen.“
„Wir haben dem illegalen Glückspiel den Kampf angesagt“, sagt Birgit Stegemann aus dem Fachbereich Öffentliche Ordnung, die das Treiben der Szene seit Jahren im Blick hat. Sie macht klar: „Die kriminellen Machenschaften haben in Herne keinen Platz.“
Problem mit den illegalen Automaten stark zugenommen
„Die illegalen Automaten wurden im Juni bei Kontrollen im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten in zwei Spielhallen eingezogen“, so Stegemann, die zusammen mit dem Kommunalen Ordnungsdienst, städtischen Kollegen und Kolleginnen und der Polizei regelmäßig Kontrollen in dem Bereich durchführe.
„Seit Corona, als der reguläre Spielbetrieb geschlossen war, hat das Problem mit den illegalen Automaten, die zumeist in Hinterzimmern stehen, stark zugenommen“, so Stegemann. Die meisten aufgefundenen Geldspielgeräte würden anschließend mit einer Strafanzeige bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft landen.
Fehlende Zulassungsplaketten
Insbesondere zum Schutz der Spielsüchtigen und zur Prävention von Spielsucht ist der legale Glücksspielmarkt klar reglementiert. „Die illegalen Geräte umgehen die Regulierungen. Sie haben keine Zulassung der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt, sodass zum Beispiel die vorgeschriebenen Gewinn- und -verlustgrenzen sowie die Spieldauer umgangen werden“, erklärt Stegemann. Oft ließen sich die Geräte, die mit einer manipulierten Software bespielt sind, an fehlenden Zulassungsplaketten erkennen.
Ein weiteres Problem der illegalen Automaten sei außerdem, dass der Stadt und den legalen Aufstellern finanzielle Verluste entstehen, da für diese Geräte keine Vergnügungssteuern abgeführt werden und den Aufstellern die Einnahmen fehlen.