Die Spielverordnung und ihre Interpretation
Selten war es bei einer Mitgliederversammlung des Automaten-Verbandes Schleswig-Holstein so voll wie jetzt am 5. Dezember. Der Verband hat nach Angaben seines Vorsitzenden Wolfgang Voß aktuell 140 Mitglieder. Viele von ihnen waren zur Versammlung erschienen. Grund war vor allem der Tagesordnungspunkt „TR 5: Erste Erfahrungen nach Umstellung“.
Verbandsjustiziar Lüder Gause warnte eindringlich davor, Spielgäste an mehr als einem Gerät der Version 2 spielen zu lassen. „Dabei geht es letztlich auch um ihre Zuverlässigkeit“, sagte Gause.
Verlasse ein Spielgast ein Gerät ohne das Logout zu betätigen, dürfe kein anderer Spielgast die Chance nutzen, an diesem Gerät als zweitem Gerät weiterzuspielen. Er interpretiere den Text der Spielverordnung so, dass jeder Spieler nur das Gerät bedienen dürfe, für das er auch das Identifikationsmittel erhalten habe.
„Ich weiß, wie Amtsrichter ticken und ich versichere Ihnen, dass die das genauso sehen“, erklärte Gause.
Viele Unternehmer – und auch Vertreter von Löwen Entertainment – zeigten sich überrascht von dieser Sichtweise. Sie verwiesen zum einen darauf, dass es in der Spielverordnung kein explizites Verbot von Mehrfachbespielungen gäbe, und zum anderen auf ein Gutachten von Rechtsanwalt Dr. Marco Rietdorf (Kanzlei Redecker Sellner Dahs), dem zu Folge es ausreiche, wenn die Servicekraft alle 30 Minuten herumgehe und unbespielte Geräte auslogge. Man könne auch gar nicht jederzeit alle Geräte und ihren Status im Blick behalten.
Alle 30 Minuten sei viel zu selten, meinte Gause, und dem Betreiber obliege die organisatorische Verantwortung. Spätestens beim zweiten, vom Ordnungsamt gerügten, „Vorfall“ seien Probleme programmiert.
Als „genau richtig“ bezeichnete der Justiziar die Einlassung von Heinz Basse, dem Vorsitzenden des Automatenverbandes Niedersachsen, der berichtete, er habe sein Servicepersonal per Dienstanweisung verpflichtet, Geräte „unverzüglich“ auszuloggen, wenn ein Spielgast das nicht selbst getan habe. Basse kritisierte im Übrigen die Hersteller, die sich weigerten, ein sofortiges Auto-Logout zu implementieren.