Die neue DGUV-Vorschrift 25 ist in Kraft getreten!
Am heutigen 1. April hat die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) die neue DGUV-Vorschrift 25 in Kraft gesetzt. Erklärtes Ziel ist es, die Anreize für Überfälle weiter zu reduzieren.
„Die neue Vorschrift bedeutet auch ein neues Regelwerk für Spielstätten, welches zukünftig in Ihrem Betrieb umgesetzt sein muss. Die gute Nachricht: Alle Betriebe die bislang die Anforderungen des bisher gültigen Regelwerks einhalten, werden die Änderungen ohne Probleme umsetzen können“, betont BA-Geschäftsführerin Simone Storch in ihrem gestrigen Mitgliederrundschreiben.
Der AutomatenMarkt berichtet in seiner aktuellen April-Ausgabe ausführlich über die informativen Konferenzen vom BA und vom Forum der Automatenunternehmer zu der neuen Sicherheitsvorschrift.
Zu den Neuerungen der DGUV 25 zählen:
– Meldepflicht des Unternehmers nach einem Raubüberfall und die Sicherstellung der Betreuung nach dem Überfall
– Integration eines Notfallplans mit Maßnahmen nach einem Raubüberfall
– geänderte Begrifflichkeiten, statt gesicherte „Wechselkasse“ heißt es jetzt „gesicherte Kassenlade“
– Ausgabe von Banknoten und Münzen, in der Variante 1 über automatisierte Systeme für die alleinige Nutzung des Geldwechsel-automaten ohne gesicherte Kassenlade. In der Variante 2 Einsatz einer gesicherten Kassenlade, dann wäre grundsätzlich kein Geldwechselautomat mehr notwendig
– Neue Unterweisung für Geldtransporte
– Neue Höchstbeträge für die gesicherte Kassenlade. Vorher: maximal 500 Euro, davon maximal 300 uro in Banknoten. Jetzt: Maximal 1 000 Euro, davon maximal 500 Euro in Banknoten. Allerdings lautet die Empfehlung, in Spielhallen den Höchstbetrag weiterhin auf 500 Euro Banknoten und Münzen zu begrenzen
Weitere Informationen auch auf der Homepage der VBG.