Die Euro-Umstellung und das Grundgesetz
Der Bürger Spiess hat die Bundesrepublik Deutschland verklagt. Vor dem Kölner Verwaltungsgericht verlangt er vom Staat die volle Übernahme aller Kosten, die ihm durch die Umstellung auf die europäische Gemeinschaftswährung entstehen. Hans Günter Spiess ist Automatenkaufmann in Duisburg. In einem Schriftsatz nennt er die Umstellung von der Deutschen Mark auf Euro einen „Eingriff in die Berufsausübung, der durch sozial- und wirtschaftspolitische Zweckmäßigkeit nicht gerechtfertigt“ sei. Darüber hinaus bezeichnet er sie als „enteignungsgleichen Eingriff“, der ihm als Automatenaufsteller regelmäßig die wirtschaftliche Substanz entzieht. Wörtlich: „Soweit hier von mir ein Sonderopfer beansprucht wird, muss der Staat eine Entschädigung gewähren.“ Der Prozess Spiess gegen Bundesrepublik Deutschland wird beim Verwaltungsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 1 K 10298/98 geführt.