Die ersten Ergebnisse der Forum-Umfrage zu den Beantragungsformalitäten für den Anschluss an OASIS: Licht und Schatten!
Das FORUM der Automatenunternehmer hat heute die ersten Ergebnisse der am 2. August gestarteten Umfrage zur Online-Beantragung des Anschlusses an OASIS vorgelegt.
„Die Antworten der bislang 48 Teilnehmer/innen machen deutlich, dass die Antragstellung über das Online-Beantragungssystem insgesamt gut funktioniert, es jedoch insbesondere zu Problemen im Zusammenhang mit landesspezifischen Regelungen für Spielhallen kommt“, betont das Forum-Team.
Knapp 90 Prozent der Befragten gaben an, bereits online den Anschluss beantragt zu haben. Annähernd die Hälfte beantragte den Anschluss für Spielhallen, rund 16 Prozent für die Gastronomie und mehr als ein Drittel sowohl für Spielhallen als auch für die Gastronomie.
Insgesamt gaben gut zwei Drittel der Antragsteller an, dass die Online-Beantragung ohne größere technische oder sonstige Probleme verlief.
Unklare Vorgaben im Online-Formular
„Ein Drittel verwies hingegen auf Schwierigkeiten. Neben anfänglichen Server- und Auslastungsproblemen, die bei 16 Prozent der Antragsteller/innen auftraten, betraf dies insbesondere Verständigungsprobleme oder unklare Vorgaben im Online-Formular. Diesen Punkt bemängelte gut die Hälfte derer, bei denen es während der Antragstellung zu Problemen kam. Das entspricht gut einem Fünftel aller befragten Antragsteller/innen“, fasst man beim Forum die ersten Ergebnisse zusammen.
So waren die Angaben im Formular an bestimmten Stellen missverständlich oder unklar, beispielsweise hinsichtlich Betriebsstätten oder der Anmeldung von gastronomischen Einrichtungen.
Landesspezifische Probleme
Größere Probleme ergaben sich im Zusammenhang mit den landesspezifischen Regelungen der aktuellen Ausführungsgesetze zum GlüStV 2021. „Betreiber/innen von Spielhallen in NRW standen vor dem Problem, dass deren Anträge aufgrund ,fehlender’ beziehungsweise abgelaufener glücksspielrechtlicher Erlaubnisse für die Zeit nach dem 30.6.2021 zum Teil abgelehnt wurden.“
Das Forum habe sich in dieser Angelegenheit in Person von Rechtsanwalt Frank Repschläger, Kanzlei Odenthal & Repschläger, an das zuständige Regierungspräsidium Darmstadt gewandt und auf die Problematik verwiesen. „Nach Angaben der Behörde wurde die Praxis der Antragsbearbeitung mittlerweile angepasst. Hinweise zum weiteren Vorgehen erhielten die Forum-Mitglieder per Mail-Rundschreiben“, betont die Forum-Geschäftsstelle.
Direkter Draht zur Geschäftsstelle
Aktuell stehen Unternehmer in mehreren Ländern auch vor dem Problem, aufgrund von Duldungen oder bevorstehenden Auswahlverfahren keine gültigen Erlaubnisse im Sinne der Vorgaben des Antragsformulars vor- beziehungsweise nachweisen zu können. „Auch in dieser Angelegenheit wurde von Seiten des Forum jüngst der Kontakt zum RP Darmstadt gesucht, eine Rückmeldung lag zuletzt noch nicht vor“, informiert das Forum der Automatenunternehmer.
Mitglieder werden gebeten, sich bei Fragen direkt an die Geschäftsstelle zu wenden: Telefon 030 288 77 38-20. Die Umfrage ist auch weiterhin freigeschaltet. Hier der Link.