Deutschland Schlusslicht beim Kampf gegen illegales Glücksspiel
Deutschland ist Schlusslicht beim Kampf gegen illegales Glücksspiel. Zu diesem Ergebnis kommt eine umfassende Evaluierung der deutschen Glücksspielregulierung, die am Montag in Berlin vorgestellt wurde.
Die Studie „Faktenbasierte Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags“ wurde im Auftrag des Deutschen Sportwettenverbandes (DSWV) und des Deutschen Online Casinoverbandes (DOCV) erstellt von Prof. Dr. Justus Haucap, Direktor des Düsseldorf Institute for Competition Economics (DICE) an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Prof. Dr. Martin Nolte, Direktor des Instituts für Sportrecht an der Deutschen Sporthochschule Köln, sowie von Prof. Dr. Heino Stöver, Professor für sozialwissenschaftliche Suchtforschung an der Frankfurt University of Applied Sciences.
Darin heißt es, im internationalen Vergleich gelinge es Deutschland besonders schlecht, seinen Glücksspielmarkt in geordnete Bahnen zu lenken. Hinter Spitzenreiter Dänemark sowie Großbritannien, Spanien, Frankreich und Polen belege Deutschland den letzten Platz. Der Index beschreibt, wie geeignet die gesetzgeberischen Maßnahmen eines Landes sind, Glücksspiele aus dem Grau- oder Schwarzmarkt in den regulierten Bereich zu überführen.
Änderungen beheben Defizite nicht
Für die Wissenschaftler steht danach fest, dass die jüngst von den Ministerpräsidenten beschlossenen Änderungen am Glücksspielstaatsvertrag die vorhandenen Defizite nicht beheben. Stattdessen müsste ein Glücksspielmarkt gestaltet werden, auf dem Verbraucher attraktive legale Angebote nutzen können. Nur so kann der Staat die Kontrolle über den bestehenden Markt erlangen.
"Nur wenn Glücksspiel legal stattfindet, kann der Staat auch seine anderen Ziele erreichen: Verbraucher zu schützen, Spielsucht zu bekämpfen und Manipulationen im Sport zu verhindern", sagte Prof. Haucap bei der Vorstellung der Studie. "Genau damit scheitert die aktuelle Regulierung aber auf ganzer Linie."
Spielsuchtbekämpfung geht nur mit legalem Spiel
Zahlreiche Verbote und Restriktionen im Staatsvertrag entbehrten einer empirischen Grundlage — so auch die Restriktionen in Bezug auf (Live-) Ereigniswetten. Der Gesetzgeber müsse hier nachbessern, ergänzte Prof. Nolte. Und der Suchtforscher Prof. Stöver erklärte: "Die Vorstellung, es gäbe einen linearen Zusammenhang zwischen der Verfügbarkeit eines Suchtobjektes und dem Ausmaß der Suchthäufigkeit ist völlig antiquiert. Wie aktuelle Suchtstudien belegen, können Verbote sogar kontraproduktiv wirken."
Die Empfehlung der Wissenschaftler: Für die konkrete Ausgestaltung der Regulierung sollte sich der Gesetzgeber an den Best-Practice-Beispielen Dänemark und Großbritannien – oder auch Schleswig-Holstein – orientieren.