Deutliche Verschärfungen im Berliner Spielhallenrecht
Die Regierungsfraktion von SPD und CDU hat am Mittwoch einen umfangreichen, 34-seitigen Änderungsantrag für das bestehende Spielhallengesetz im Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht. Dem Vernehmen nach sollen diese zum Teil drastischen Verschärfungen am 17. März verabschiedet werden.
Der SPD-Abgeordnete Daniel Buchholz – einer der initiatoren – erklärt in einer Stellungnahme: "Das seit Juni 2011 gültige Berliner Spielhallengesetz wurde durch Gerichtsurteile vom Berliner Verfassungsgerichtshof und dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mehrfach bestätigt, darum musste bereits ein Drittel der Automaten in Spielhallen abgebaut werden. Nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren erlöschen am 31. Juli 2016 alle Genehmigungen für bestehende Hallen, dann gilt nur noch neues Recht. Mehrfachkomplexe und von Spielhallen geprägte Straßenzüge werden aus dem Stadtbild verschwinden. In einem gesonderten Gesetz (Mindestabstandsumsetzungsgesetz) regeln wir, wie das mehrstufige Verfahren zur Auswahl der verbleibenden Spielhallen rechtssicher zu vollziehen ist. Die Zahl der Spielhallen wird sich in Berlin von 544 (Ende 2014) schätzungsweise auf rund 150 reduzieren. Endlich.“
"Vorreiter im Kampf gegen die Spielhallen-Flut"
Buchholz, Stadtentwicklungsexperte der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses, hat die Änderungen maßgeblich mit seinen Kollegen aus den Bereichen Recht und Inneres erarbeitet: „Berlin ist seit Juni 2011 mit dem strengsten Spielhallengesetz Deutschlands Vorreiter im Kampf gegen die Spielhallen-Flut. Jetzt ist es Zeit für eine Aktualisierung und deutliche Verschärfung des Berliner Spielhallengesetzes, um auf aktuelle Entwicklungen der Spielbranche und die praktischen Erfahrungen nach mehr als vier Jahren Gesetzesvollzug zu reagieren."
Die wesentlichen Inhalte der Gesetzesänderung:
1. Der Bußgeldrahmen bei Gesetzesverstößen wird von 50 000 Euro verzehnfacht auf bis zu 500 000 Euro.
2. Es wird ein landesweites Sperrsystem für Spielsüchtige eingerichtet mit einer verpflichtenden Teilnahme für alle Spielhallen in Berlin.
3. Illegale Spielgeräte können jetzt dauerhaft beschlagnahmt werden, auch wenn sie Dritten gehören.
4. Automaten zur Bargeldabhebung oder Zahlungsdienste in Spielhallen werden vollständig verboten.
5. Die Zuverlässigkeit von Betreibern ist regelmäßig von Polizei und Ordnungsämtern zu kontrollieren.
6. Spiel-Werbung wird nicht nur im Schaufenster, sondern auch in unmittelbarer Nähe der Halle verboten.
7. Gaststätten und Imbisse sind wie Spielhallen zu behandeln, wenn sie überwiegend dem Betrieb von Geldspielgeräten dienen.
8. In Gaststätten und Imbissen muss die Zahl der Geldspielgeräte nach einer Übergangsfrist ab November 2019 von drei auf zwei reduziert werden.
Verzehnfachung der Bußgelder bei Gesetzesverstößen
Daniel Buchholz: "Nicht mal jeder fünfte Betreiber von Spielhallen, Café-Casinos und Wettbüros hält sich an Recht und Gesetz. Darauf reagieren wir mit einer Verzehnfachung des Bußgeldrahmens, damit endlich spürbare Bußgelder bei Gesetzesverstößen verhängt werden können." Weiter wird betont: "Berlin wird mit der Gesetzesänderung erstmals eine zentrale Sperrdatei erhalten. Damit sind wirkungsvolle Selbst- und Fremdsperren von Spielsüchtigen möglich, ein Ausweichen auf benachbarte Spielhallen wird ausgeschlossen."
DAW-Sprecher warnt: Illegalität bekommt Auftrieb in Berlin
Georg Stecker, Vorstandssprecher Die Deutsche Automatenwirtschaft (DAW), reagiert mit Unverständnis auf die geplanten Verschärfungen: „Das geltende Landesspielhallengesetz in Berlin ist verfassungswidrig. Anstatt es jetzt zu verbessern, zementiert der Senat die Verfassungswidrigkeit noch weiter.“ Dies sei völlig unverständlich, weil auch die neue Gesetzesinitiative genau das Gegenteil von dem erreiche, was politisch gewollt sei: „Seriöse verbraucherschützende Spielhallen werden geschlossen, während die Illegalität in Berlin Auftrieb bekommt.“
Hier der Link zu der kompletten Stellungnahme von Georg Stecker, DAW.