Der Euro und das Geldwäschegesetz
Der Umtausch von D-Mark in Euro ab dem 1. Januar 2002 soll im Prinzip ohne Höchstbegrenzung gebührenfrei abgewickelt werden. Dieser Grundsatz werde jedoch nach einer Erklärung der Landeszentralbank Bayern durch das Geldwäschegesetz eingeschränkt, so der Verband Automaten Fachaufsteller (VAFA) in einer Pressemitteilung. Überschreite der Umtauschbetrag die Summe von 5 000 Mark solle der Bankkunde identifiziert und der Vorgang gemäß dem Geldwäschegesetz aufgezeichnet werden. Ab einem Betrag von 30 000 Mark sei dieses Vorgehen für die Geldinstitute verbindlich vorgeschrieben. Zurzeit bemühe sich das Bundesfinanzministerium um eine Abstimmung auf europäischer Ebene, teilt der VAFA mit. Noch im Jahr 2000 sollen nach dem Willen des Bundesaufsichtsamtes die vorgenannten Grenzen überprüft werden.