12.06.2014

Der EuGH urteilt zum Glücksspielstaatsvertrag

„Die vom Land Schleswig-Holstein vorübergehend verfolgte liberalere Glücksspielpolitik stellt die Kohärenz der strikteren Politik der übrigen deutschen Länder nicht in Frage“, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil (Az.: C-156/13) vom 12. Juni 2014.

In seinem Urteil weist der Gerichtshof erstens darauf hin, “dass das Verbot, in Deutschland Glücksspiele zu veranstalten und zu bewerben, eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs darstellt, die jedoch durch Ziele des Allgemeinwohls wie die in der deutschen Regelung genannten gerechtfertigt sein kann“.

Keine Gefährdung des Allgemeinwohls durch Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs

Zweitens habe Schleswig-Holstein mit seiner vorübergehenden Liberalisierung des Glücksspiels im Internet das generelle Verbot in Deutschland nicht beeinträchtigt. Die liberalen Regeln seien zeitlich auf weniger als 14 Monate befristet und räumlich auf ein Bundesland begrenzt gewesen. Dies habe das Spieleverbot der anderen Länder für Glücksspiele im Internet und das Ziel des Allgemeinwohls nicht ernsthaft in Frage gestellt, entschied der EuGH.

Richterspruch löst die Probleme nicht

Der aktuell neu gegründete Deutsche Sportwettenverband (DSWV) „begrüßt das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshof im Verfahren Digibet und Albers“. „Zwar löst der Richterspruch nicht die bestehenden faktischen Probleme auf dem Sportwettenmarkt. Doch soll der Glücksspielstaatsvertrag nun vom Bundesgerichtshof auf seine Verhältnismäßigkeit überprüft werden, weil er eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs darstellt“, heißt es in einer Pressemitteilung des DSWV.

Dr. Dirk Quermann, Geschäftsführer von Merkur Interactive und Vizepräsident des DSWV, kommentiert: „Ein Ende dieses intransparenten Verwaltungsverfahrens ist nicht in Sicht. Man muss ernsthaft hinterfragen, ob auf Grundlage des aktuellen Staatsvertrags jemals eine rechtsgültige Lizenz erteilt wird. Daran ändert auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs nichts.“

Glücksspielstaatsvertrag grundlegend reformieren

Der Verband appelliert nun, den Glücksspielstaatsvertrag grundlegend zu reformieren. DSVW-Präsident Mathias Dahms dazu: „Wir bemühen uns seit Jahren um bundesweite Lizenzen und wollen unseren Teil dazu beitragen, dass in Deutschland endlich ein attraktiver, rechtssicherer und wettbewerbsorientierter Sportwettmarkt entsteht, von dem auch der deutsche Sport profitieren kann. Wir appellieren an die Länder nun den Glücksspielstaatsvertrag nach dem Vorbild des Schleswig-Holsteinischen Modells zu überarbeiten.“

Vertreter des staatlichen Glücksspiels beurteilen die EuGH-Entscheidung erwartungsgemäß anders: "Die heutige Entscheidung bedeutet einen Meilenstein in der Frage der Rechtmäßigkeit des staatlichen Glücksspielangebots in Deutschland und ist ein schwerer Schlag für die privaten illegalen Wettanbieter", sagt Theo Goßner, Sprecher der Geschäftsführung von WestLotto, im "Hamburger Abendblatt".

Hier kann die offizielle Pressemitteilung des EuGH zur Rechtssache C-156/13 nachgelesen werden. Das Urteil steht unterhalb der Nachricht zum Download bereit.