DAW und Richterbund kritisieren Pläne des Bundesjustizministers
Das Bundesjustizministerium (BMJ) plant eine Verschlankung des Strafgesetzbuches. Großen Gegenwind erntet das BMJ für das Vorhaben, Straftatbestände aufzuheben, die der Bekämpfung des illgegalen Glücksspielmarktes dienen. Die Pläne des BMJ gehen aus einem kürzlich veröffentlichten Eckpunktepapier hervor, wonach gleich mehrere Paragrafen (§§ 284 bis 287 StGB), die das illegale Glücksspiel unter Strafe stellen, aufgehoben werden sollen. Der Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft (DAW) kritisiert: Der illegale Glücksspielmarkt in Deutschland wächst in alarmierendem Tempo! Mittlerweile ist schätzungsweise jedes dritte Geldspielgerät illegal. Menschen, die in diese Strukturen geraten, spielen ohne jeden Spieler- und Jugendschutz, ohne Einsatzbegrenzung, ohne die Beaufsichtigung durch fachlich geschultes Personal. Zudem geraten sie dort leicht in Kontakt mit Beschaffungskriminalität und somit in einen gefährlichen Strudel. Hinzu kommt, dass der illegale Glücksspielmarkt eine unerträgliche Konkurrenz für die legalen ordentlichen Unternehmen der Deutschen Automatenwirtschaft darstellt.
Verharmlosung des illegalen Glücksspiels
Wie auch der DAW kritisieren die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL), der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, der Deutsche Richterbund (DRB) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Pläne des Bundesjustizministeriums, die §§ 284 bis 287 StGB aufzuheben. Der DAW warnt ausdrücklich vor einer Verharmlosung des illegalen Glücksspiels und eines damit einhergehenden weiteren Wachstums des Schwarzmarktes in Deutschland.
Pläne gehen in die falsche Richtung
Georg Stecker, Sprecher des Vorstandes der Deutschen Automatenwirtschaft, unterstreicht: „Die Pläne des Bundesjustizministeriums gehen in die falsche Richtung. Wir brauchen ein entschiedenes Vorgehen gegen den illegalen Glückspielmarkt mit wirksamen Mitteln. Dazu gehören auch die §§ 284 bis 287 StGB in ihrer derzeit geltenden Fassung. Und wir brauchen dringend eine gute Regulierung, die die legalen Anbieter stärkt. Denn die Illegalität wird vor allem durch ein ausreichend verfügbares und bedürfnisorientiertes, konkurrenzfähiges Angebot der legalen Glücksspielunternehmen wirksam bekämpft.“
Spezifischer Deliktsbereich der Organisierten Kriminalität
Laut einer Stellungnahme vom Deutschen Richterbund (DRB) schieße das BMJ „über das Ziel hinaus“, da neben den Schutzzwecken der staatlichen Kontrolle über die kommerzielle Ausbeutung der natürlichen Spielleidenschaft, sowie der Gewährleistung einer manipulationsfreien Spielchance und dem Schutz vor heimlicher Manipulation auch die mit einer Eindämmung des Glücksspiels einhergehende Suchtprävention sowie der Jugendschutz zu berücksichtigen seien. Hinzu kommt, dass das illegale Glückspiel nach der bisherigen gesetzgeberischen Einschätzung – die der DRB teilt – „ein spezifischer Deliktsbereich der Organisierten Kriminalität“ sei und eine „bedeutende Einnahmequelle organisierter Straftätergruppen“ darstelle.