DAV: Das Machbare erreicht
Im Gegensatz zu den anderen Verbänden war es dem Deutschen Automaten Verband (DAV) trotz Pandemie auch 2020 gelungen, eine Mitgliederversammlung in Präsenz durchzuführen. Insofern mussten die nordrhein-westfälischen Unternehmer nichts „nacharbeiten“. Die Versammlung am 9. November in Essen lief unter dem Motto „business as usual“.
Als Sprecher des sechsköpfigen, gleichberechtigten Vorstands verband Horst Hartmann die Begrüßung der Mitglieder gleich mit dem Geschäftsbericht für das abgelaufene Jahr. Dabei ging er nur kurz auf die Corona-Pandemie ein und brachte vor allem die Hoffnung zum Ausdruck, dass es keinen weiteren Lockdown geben möge, und das Spielstättenpersonal nicht die Einhaltung der 2G-Regel kontrollieren müsse.
Erleichterung über Ausführungsgesetz NRW
Im Mittelpunkt der Ausführungen stand die politische Arbeit im Zusammenhang mit dem Glücksspielstaatsvertrag und dem daran anknüpfenden Ausführungsgesetz in NRW. Es seien einige Wünsche unerfüllt geblieben, so Hartmann, aber: „Das Machbare haben wir erreicht. Die Automatenkaufleute in vielen anderen Ländern schauen voller Neid auf NRW.“
Gemeint ist die Nutzung der Möglichkeiten, die der Paragraf 29, Absatz 4, GlüStV bietet. In NRW dürfen bis zu drei Spielhallen unter einem Dach betrieben werden und darf der Mindestabstand zu Wettbewerbern und zu Kinde- und Jugendeinrichtungen auf 100 Meter verkürzt werden. Die dafür notwendigen Voraussetzungen erläuterte Hartmann detailliert.
Tücken bei glücksspielrechtlicher Erlaubnis
Ebenso umfassend referierte Der Justiziar und Geschäftsführer des DAV, Rechtsanwalt Bernd Fröhlingsdorf, über die aktuelle Situation zur „glücksspielrechtlichen Erlaubnis“ und zum Spielersperrsystem „Oasis“
Weitere Themen: Die aktuellen Personalveränderungen im Bundesverband, die Bekämpfung des illegalen Spiels, die Spendenaktion des DAV für Opfer der Flutkatastrophe vom Sommer sowie diverse Ehrungen.
Einen umfassenden Bericht zur Jahreshauptversammlung des DAV lesen Sie in unserer Dezember-Ausgabe.