08.05.2020

DAV bestätigt Öffnung von Spielhallen ab 11. Mai – Neue Verfügung frühestens am 9. Mai

Der Deutsche Automaten-Verband bestätigt in einem „Mein DAV“-Schreiben, dass Spielhallen in Nordrhein-Westfalen am 11. Mai öffnen dürfen.

Auch Gaststätten dürfen – unter Auflagen – wieder öffnen. Eine neue Verfügung zur Corona-Schutzverordnung NRW werde laut DAV frühestens am Samstag, den 9. Mai, zur Verfügung stehen.

Hygienevorschriften einhalten – Warten auf die Corona-Schutzverordnung

Der Verband empfiehlt Automatenunternehmern, sich nun auf die Wiedereröffnung vorzubereiten. Dabei gelte es grundsätzlichen Hygienevorschriften einzuhalten. Der Verband rät des Weiteren dazu, Handdesinfektion am Eingang zur Verfügung zu stellen. Es sollte auch eine Zugangskontrolle erfolgen. Von einer Schutzmaskenpflicht könne ebenso ausgegangen werden. Der DAV empfiehlt zudem im Thekenbereich für einen ausreichenden Spuckschutz zu sorgen. Geldspielgeräte und Sitzgelegenheiten sollten gemäß DAV gereinigt werden, nachdem ein Gast einen Gerät freigibt. Über Reinigungsmaßnahmen sollte Protokoll geführt werden. Hinzu kommen Klebemarkierungen für die Abstandszonen.

"Inwieweit die Besucheranzahl, zum Beispiel auf einen Gast pro 10qm Fläche, beschränkt wird, ist noch nicht bekannt“, so der DAV.

Genaue Anweisungen wird erst die zu erwartende Corona-Schutzverordnung offenbaren.

Der Verband appelliert nochmals an die Verantwortung der Unternehmer und die strikte Einhaltung der Auflagen.