Das Forum beleuchtete die aktuelle Verschärfung der Corona-Regeln in einer Zoom-Mitgliederkonferenz
In einer einstündigen Zoom-Konferenz hatte das Forum der Automatenunternehmer heute vormittag zu dem Thema „Corona-Regeln der Länder: Was bedeutet 2G/3G für Kunden und Mitarbeiter?“ eingeladen. 50 Unternehmerinnen und Unternehmer nutzten die Gelegenheit zum Wissenserwerb und Austausch.
Referent war der bekannte Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dirk Stapel, Bad Oeynhausen. Er erläuterte die Begrifflichkeiten und stellte sich den Detailfragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Nordrhein-Westfalen setzt auf 2G für den Freizeitbereich
Fakt ist: Ab kommende Woche soll beispielsweise in Nordrhein-Westfalen 2G für den gesamten Freizeitbereich gelten, also auch für Spielstätten. Die anderen Länder werden vergleichbare oder noch schärfere (Baden-Württemberg erwägt nach 2G jetzt einen Lockdown) Modelle aufsetzen oder haben diese bereits realisiert. 2G ist nicht nur in Baden-Württemberg, sondern auch in Baynern, Berlin, Brandenburg und Sachsen bereits in Kraft. Dabei kann das parteipolitische Hickhack nach der heutigen bundespolitischen „Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ noch für die eine oder andere Überraschung sorgen.
„Wir werden überrollt von Neuregelungen“, weiß Dirk Stapel. Klar ist, dass nicht geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Automatenunternehmern künftig viel Arbeit machen und Mühe kosten, von den erhöhten gesundheitlichen Risiken ganz abgesehen.
Es werde darauf hinauslaufen, dass die nicht Geimpften jeden Tag einen Schnelltest (kein Selbsttest!) machen müssen. Dies sollte sich der Unternehmer tagesaktuell dokumentieren lassen und dafür technische Möglichkeiten schaffen. Längere Wartezeiten in den Testzentren ließen sich möglicherweise dadurch umgehen, dass die nicht geimpften Mitarbeiter den Test nach (!) und nicht vor ihrer Arbeit absolvieren. Dieser gelte auch noch am nächsten Tag.
Die Personalprobleme verstärken sich
Die Personalprobleme, die wir schon jetzt haben, werden sich durch die künftigen 3G- beziehungsweise 2G-Regeln in den Betrieben noch verstärken, ist sich Dirk Stapel sicher. Er berichtete unter anderem über möglicherweise wegfallende Vergütungsansprüche, wenn Angestellte sich partout nicht impfen lassen und in der Folge nicht mehr beschäftigt werden können.
Nicht weniger spannend ist das weite Feld des Kündigungsrechts. Auch das Anbieten von Prämien für die Impfung wurde diskutiert. Im Übrigen entfällt durch 2G – naturgemäß – völlig der Datenschutz beim Impfstatus. Jeder Unternehmer habe dann die Berechtigung, ja sogar die Pflicht, den Impfstatus abzufragen.
Auch das Thema erneuter Lockdown – der ja nicht ganz ausgeschlossen ist – wurde gestreift. In einem ersten Step müssten dann die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Rest-Urlaubsansprüche realisieren, danach könnte man wieder Kurzarbeit vereinbaren. Minijobbern müsse, rechtlich gesehen, keine Vergütung gezahlt werden.
Bei Kontrollen drohen Ordnungsgelder
Eine der vielen Fragen zielte darauf ab, wie lange die Impfung eigentlich gültig ist. Dies sei politisch noch nicht entschieden. Auf alle Fälle wird bei 2G irgendwann auch die dritte Impfung zur Pflicht werden. Dies brauche allerdings einen Vorlauf und werde nicht über Nacht geschehen.
Die mögliche Situation, dass Gäste der 2G-Pflicht unterliegen, nicht aber die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sei durchaus plausibel und politisch so gewolllt, berichtet Dirk Stapel. Denn während die Einen freiwillig ihrem Hobby nachgehen, unterliegen die Anderen den Pflichten des Arbeitsvertrages.
Der leitende Mitarbeiter eines Filialisten berichtete von minutiösen, zum Teil täglichen Kontrollen insbesondere in Bayern. In wenigen Einzelfällen seien bereits Ordnungsgelder verhängt worden, etwa, wenn ein Mitarbeiter ohne Impfpass beziehungsweise ohne digitale Impfbescheinigung angetroffen worden sei.
Weitere Zoom-Konferenz zum Thema am 24. November
Forum-Geschäftsführerin Anja Bischof informierte, dass in politischen Kreisen bereits wieder über Wirtschaftshilfen nachgedacht werde. Weil in diesen Tagen so wichtige bahnbrechende Entscheidungen fallen, lud Anja Bischof die Mitglieder zu einem weiteren Zoom-Treffen für den Mittwoch, 24. November, ab 11 Uhr ein.
PS: Den Ernst der Lage machte heute übrigens auch Arbeitsminister Hubertus Heil in einem BILD-Gespräch deutlich. Dieser lässt sich mit den Worten zitieren: „Menschen müssen sich impfen lassen. Wer den Arbeitsplatz betritt, muss ab kommender Woche nachweisen, dass er oder sie geimpft ist, und wenn das nicht da ist, einen tagesaktuellen Test mitbringen. Wenn man das nicht tut, darf man den Betrieb nicht betreten, und dann muss man auch damit rechnen, dass zum Beispiel Lohnfortzahlung in Frage steht.“