03.07.2012

DAGV empfiehlt Rechtsschutzversicherung für Automatenunternehmer

Der Deutsche Automaten-Großhandels-Verband (DAGV) weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass „sich die Automatenaufstellunternehmer den Beschränkungen, die aufgrund des Glücksspieländerungsstaatsvertrages und der Länder-Spielhallengesetze zu befürchten sind, nicht tatenlos unterwerfen sollten“.

„Um sein Überleben zu sichern, wird sich jeder Aufstellunternehmer in den nächsten Monaten sehr genau überlegen müssen, ob er sich jedem Bußgeldbescheid oder jeder Untersagungsverfügung einer Ordnungsbehörde kampflos unterwirft.“ warnt Jörg Meurer, Rechtsanwalt und Geschäftsführer des DAGV. Niemals zuvor hat es die Politik versucht, die Branche in dieser Heftigkeit in die Knie zu zwingen. Um die mit der Aufnahme von Klage- und Bußgeldverfahren verbundenen Kosten für Gerichte und Rechtsanwälte abzumildern, weist der DAGV auf die Möglichkeit einer Rechtsschutzversicherung hin.

Weitere Informationen unter www.dagv.de.