Corona-Sonderregelung: Telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen wieder möglich
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Corona-Sonderregelung für eine telefonische Krankschreibung wieder aktiviert. Sie gilt vorerst befristet bis 30. November 2022.
Durch die Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen.
Einmalige Verlängerung möglich
Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden.
Der Beschluss ist seit dem 4. August 2022 in Kraft.