Bundesrat will Steuerpflicht für ausländische Sportwettenanbieter
Der Bundesrat strebt eine Besteuerung sämtlicher Sportwetten an und hat dazu einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht (Drucksache 17/8494). Bisher seien nur Wetten erfasst worden, die im Inland veranstaltet werden, heißt es in der Begründung des Entwurfs.
Nach der Neuregelung sollen Wetten auch dann besteuert werden, wenn der Spieler bei Abschluss des Wettvertrages – zum Beispiel über Internet – bei einem ausländischen Anbieter seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.
Die Höhe der Steuer soll nach dem Entwurf fünf Prozent des Einsatzes betragen. Steuerschuldner soll der Wettveranstalter sein. Sofern der Veranstalter seinen Sitz im Ausland hat, sei er verpflichtet einen steuerlich Beauftragten im Inland zu installieren. Zur Feststellung der Steuer müsse der Veranstalter Aufzeichnungen führen, unter anderem über Namen und Anschrift des Wetters, Art der Sportwette und des Sportereignisses, Einsatz und Gewinnauszahlung.
Einige Fragen hinsichtlich der Besteuerung von Sportwetten bleiben offen:
Wie soll ein beispielsweise maltesischer Veranstalter, der ausschließlich Online-Wetten anbietet, gezwungen werden, einen steuerlich Beauftragten in Deutschland einzusetzen?
Und wie will man einen Anbieter, der seinen Sitz außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes hat, verpflichten, unter Zehntausenden (Internet)Kunden aus aller Welt, die Millionen von Kleinstwetten platzieren, die Deutschen herauszufiltern und deren persönliche Daten an die deutsche Glücksspielaufsicht weiterzugeben?
Der Bundesrat weiß es offenbar auch nicht, denn in der Begründung des Gesetzentwurfes heißt es unter anderem: „Es ergeben sich voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf das Steueraufkommen der Länder.“ Und: „Durch die Einbeziehung weiterer Steuerpflichtiger entstehen für die Verwaltung nicht bezifferbare Vollzugskosten.“ Anders ausgedrückt: Es gibt zwar keine zusätzlichen Einnahmen, aber zusätzliche Ausgaben. Handelt es sich am Ende lediglich um eine Jobmaschine für den öffentlichen Dienst?