03.02.2012

Kommentar des BA zum BupriS-Brief an Siegfried Kauder

Der Bundesverband Automatenunternehmer (BA) bezieht Stellung zur Kritik des Bundesverbandes privater Spielbanken (BupriS) an der IMA-Rede von Siegfried Kauder.

Hier der Kommentar des <link http: www.baberlin.de external-link-new-window>BA im Wortlaut:

Der Bundesverband privater Spielbanken (<link http: www.bupris.de external-link-new-window>BupriS) hat mit Schreiben vom 1. Februar 2012 an Herrn Siegfried Kauder, MdB, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, zu dessen kürzlich gehaltener Rede zur Eröffnung der Automatenmesse (IMA) 2012 in Düsseldorf Stellung genommen und dabei unterstellt, dass der Bundestagsabgeordnete einseitig Partei für die Automatenwirtschaft ergriffen und sich zugleich unsachlich über die staatlich konzessionierten Spielbanken geäußert habe (siehe unten).

Augenscheinlich hat die Rede des Bundestagsabgeordneten Siegfried Kauder genau das bewirkt, was die Branche jetzt braucht: Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit. Aufmerksamkeit braucht die Branche den Äußerungen des Vertreters der privaten Spielbanken allerdings nicht lange zu schenken, denn weder sind seine Argumente zutreffend, noch sind sie neu:

•    Ausgerechnet die privaten Spielbanken beklagen sich über Einbußen. Dabei sind diese mangels Attraktivität größtenteils hausgemacht oder dem Boom des Online-Glücksspiels geschuldet. Ob allerdings - wie in Bayern diskutiert - das Eintrittsalter der Gäste auf 18 Jahre zu senken, der richtige Weg ist, darf bezweifelt werden.

•    Von „Deregulierung der Branche“ (gemeint ist das gewerbliche Geld-Gewinnspiel) kann nicht gesprochen werden. Die am 01. Januar 2006 in Kraft getretene Spielverordnung (SpielV) bewirkte u.a., dass bundesweit über 80.000 Fun Games (Unterhaltungsspielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit mit Ausgabe von Weiterspielmarken) wegen der Gefahr des Missbrauchs als Glücksspiel vom Markt genommen werden mussten. Die Kompensation durch legale Geldspielgeräte war vom Verordnungsgeber gewollt. Zudem wurden einschränkende Eckdaten für das gewerbliche Geld-Gewinnspiel festgelegt.

•    Die Vergnügungssteuersätze in den Ländern und Kommunen steigen immer mehr. Die Unterhaltungsautomatenwirtschaft ist mit ca. 1,5 Mrd. Euro Steuern und Abgaben ein bedeutender Steuerzahler. Allein den Kommunen flossen im Jahr 2010 ca. 380 Mio. Euro Vergnügungssteuern zu, im Jahr 2011 hat sich der Betrag auf ca. 450 Mio. Euro erhöht. Wie kann da von „bescheidenen“ Steuererhebungen aus der Vergnügungssteuer gesprochen werden? 

•    Auch wenn es den Vertreter der privaten Spielbanken überraschen dürfte, mehr Spielerschutz als in Spielbanken mit nur der Ausweiskontrolle geht! Zumal die Ausweiskontrolle in Spielbanken lückenhaft ist, wie der „KI.KA-Skandal“ in der Spielbank Erfurt bestätigt. Ein Blick in die SpielV, der die gewerblichen Spielhallen unterliegen, zeigt mit aller Deutlichkeit, wie ein effektiver Spielerschutz gewährleistet werden kann: u.a. durch Begrenzung bei Einsatz, Gewinn und Verlust pro Stunde. Während die 34 privaten Spielbanken im Jahr 2010 durchschnittlich 87 Euro Bruttospielertrag und 18 Euro Tronc pro Gast erzielten, waren es laut einer repräsentativen Studie des Fraunhofer Instituts bei gewerblichen Spielhallen in Folge der Eckdaten in der SpielV im Durchschnitt 10,89 Euro je Spielstunde. Bei einer durchschnittlichen Bespielung von 1,4 Geld-Spielgeräten summiert sich der Stundenaufwand für den Spielgast auf 15 Euro.

•    Die aufgeworfene Forderung, dass „das gleiche Recht auch für Spielhallen gelten muss“, bzw. die Frage, ob die Besucher der IMA „auch unter solchen Bedingungen, die der verantwortungsvollen Regulierung des Glücksspiels dienen, am Wettbewerb teilnehmen würden“, kann genauso gut an die privaten Spielbanken gestellt werden: Limitierte Einsätze, Aufstellung der Geräte in Zweiergruppen unter Wahrung von Mindestabständen und mit Sichtblenden wären auch in Spielbanken angebracht. Dazu ein Alkoholverbot, damit der Kopf beim Spiel klar bleibt! Auch wäre die Begrenzung auf 12 Glücksspielautomaten für eine Spielbankenkonzession eine eindeutige Maßnahme im Sinne eines effektiven Spielerschutzes. 

Da stellt sich doch die Frage, wer bisher verantwortungsvoller agiert hat: Die privaten Spielbanken – in staatlichem Auftrag, das Glücksspiel zu kanalisieren - oder die gewerblichen Spielhallenbetreiber?


Bundesverband Automatenunternehmer e. V.