22.09.2022

Bundeskongress zum Glücksspielwesen: Den gesamten Glücksspielmarkt im Blick – Anbieter und Regulierer diskutieren miteinander

Beim 7. Bundeskongress zum Glücksspielwesen diskutierten unter anderem Ronald Benter (l.), Vorstand der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit dem DAW-Vorstandssprecher Georg Stecker über die Erwartungen an eine zukünftige Glücksspielregulierung.

Der 7. Bundeskongress zum Glücksspielwesen in Berlin war ein Quell an Informationen zur deutschen Glücksspielregulierung. Sowohl Anbieter als auch Vertreter von Regulierung, Politik und Verwaltung kamen zu Wort.

Beim ersten Panel standen "Die Eckpfeiler einer an Qualität orientierten Glücksspielregulierung in Deutschland" im Mittelpunkt. Es diskutierten (v.l.): Benjamin Schwanke, Tagungsleiter Uwe Proll, Prof. Dr. Gerhard Meyer, Simon Priglinger-Simader (Entain) und Automatenunternehmer Andreas Engler.

Im Panel "Illegale Angebote – Kampf gegen den '3. Markt'" beleuchteten die Referenten die Auswüchse des illegalen stationären Marktes (v.l.): Christian Benzrath, Arndt Borgmann, Tagungsleiter Uwe Proll und Manfred Stoffers.

Uwe Proll, Herausgeber und Chefredakteur des Behörden Spiegel, führte durch den 7. Bundeskongress zum Glücksspielwesen.

Randvoll mit informativen Vorträgen und hochkarätig besetzten Panels spann der 7. Bundeskongress zum Glücksspielwesen am 21. September einen Bogen über den gesamten deutschen Glücksspielmarkt.

Im Berliner Hotel Palace standen zu Beginn „Die Eckpfeiler einer an Qualität orientierten Glücksspielregulierung in Deutschland“ im Mittelpunkt.

Glücksspielanbieter als Kooperationspartner begreifen

Brandenburgs Innenminister, Michael Stübgen, begreift die legalen Glücksspielanbieter als Kooperationspartner. „Es ist der Schwarzmarkt, der unbescholtene Bürger in den Ruin treibt“, betont Minister Stübgen. Er legt auch dar, dass Werbung durch die legalen Glücksspielanbieter gebraucht werde, sodass diese mit den Illegalen auf Augenhöhe seien.

Daran knüpfte das erste Panel thematisch an. Benjamin Schwanke, zusammen mit Ronald Benter Vorstand der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), berichtete vom aktuellen Strukturaufbau der Behörde in Halle/Saale. Zum 1. Juli 2022 habe die GGL die Bekämpfung des illegalen Online-Glücksspiels mit elf Mitarbeitern aufgenommen. Nach vollendetem Aufbau werde diese Abteilung laut Schwanke 28 Mitarbeiter haben. Insgesamt sollen zukünftig 110 Mitarbeiter in der Behörde zum Einsatz kommen.

GGL nimmt Arbeit auf

Da die Rechtslage auch dank der White List klar sei, werde die GGL laut Schwanke schlagkräftig alle Elemente, wie zum Beispiel IP-Blocking, nutzen, um illegale Anbieter zu bekämpfen. In den ersten zwei Monaten habe die Behörde bereits 50 Verfahren eingeleitet, 26 davon wegen unerlaubter Werbung.

Bedürfnisse aller Verbraucher berücksichtigen

Automatenunter Andreas Engler, Vorsitzender des Forums der Automatenunternehmer, plädiert dafür, dass im Rahmen der Regulierung die Rechte und Bedürfnisse aller Verbraucher berücksichtigt werden.

„Spielerschutz bedeutet auch, ein ausreichend attraktives und qualitativ hochwertiges Angebot in ausreichendem Maße bereitstellen zu können“, betont Engler.

Dass Änderungen bei der Regulierung des Online-Glücksspiels auch das terrestrische Spiel beeinflussen, gilt unter Praktikern als unbestritten.

Regulierung des stationären Spiels neu denken

So schlägt Georg Stecker, Vorstandssprecher des Dachverbandes Die Deutsche Automatenwirtschaft (DAW), auch ganz deutlich vor, die Regulierung des stationären Spiels neu zu denken. Er kann sich zum Beispiel den Verkauf von Lottoscheinen in Spielhallen vorstellen. Das nötige Schutzniveau – Sachkundenachweis, Zertifizierungen und geschultes Personal – sei bereits vorhanden. Auch müsse die Gerätezahl erneut auf den Prüfstand.

„Wir wollen einen vernünftigen Bestand, mit dem wir Paragraf 1 des Glücksspielstaatsvertrages erfüllen können“, sagt Stecker.

Der DAW-Vorstandssprecher unterstreicht, dass solche Maßnahmen dringend nötig sind. Er erinnert daran, dass die Automatenbranche seit 2012 kein Wachstum mehr verzeichnet.

Stecker betont: „Das legale Spiel muss gestärkt und die Illegalität bekämpft werden.“

Weniger legaler Markt bedeute nicht weniger Glücksspiel, sondern mehr illegales Glücksspiel

Das dieses Credo wichtiger denn je ist, zeigt die Realität. Sowohl Stecker als auch die Vertreter des Deutschen Online Casinoverbandes, Georg Gubo und des Deutschen Sportwettenverbandes, Michael Dahms, verdeutlichen, dass weniger legaler Markt nicht weniger Glücksspiel, sondern mehr illegales Glücksspiel bedeute.

Der Vollzug trifft aber bislang oft nicht die Richtigen, wie Stecker anhand von den Berliner Stadtteilen Moabit und Neukölln sowie an Teilen des Bahnhofsumfeldes in Leipzig exemplarisch deutlich macht.

Und dies seien nur die herausragenden Negativbeispiele, so Stecker.

Praktiker berichten vom Vollzug

Dass Vollzug auch funktionieren kann, demonstriert Arndt Borgmann vom Ordnungsamt Hamm. Er stellt sich, auch unter Inkaufnahme möglicher Gefahren entschlossen dem illegalen Spiel entgegen. Borgmann kontrolliere jede Spielhalle im Quartal mindestens einmal. Doch er und sein Team suchten zudem explizit die Orte auf, wo sie illegale Automaten vermuten. Die Ausbeute an illegalen Automaten und illegal vereinnahmtem Bargeld sei enorm.

Auch Christian Benzrath, Referatsleiter Recht und Ordnung der Stadt Langenfeld, berichtet von seinem außergewöhlichen Engagement und auch den potenziellen Gefahren im Kampf gegen das illegale Glücksspiel.

Weitere Themen waren: Evaluation des Staatsvertrages und der Spielverordnung, Regulierung und Vermessung des Glücksspielmarktes, Online-Glücksspiel und Konfliktfeld Glücksspielwerbung sowie ein Vortrag zur Glücksspielregulierung von Nicole Steingass, Staatssekretärin im Innenministerium Rheinland-Pfalz. Zudem präsentierte Maximilian Priem vom DIW Econ-Institut eine neue Studie mit dem Titel: "40 Pfennig Höchsteinsatz – Die Automatenwirtschaft zwischen Regulierung und ökonomischen Trends seit 1993".

Ein ausführlicher Bericht folgt in der AutomatenMarkt-Oktober-Ausgabe.