Bundeskabinett beschließt höheren Mindestlohn: ab 1. Juli 10,45 Euro und ab 1. Oktober 12 Euro
Das Bundeskabinett hat am gestrigen Mittwoch die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde beschlossen!
Rechtsanwalt Stephan Burger, Justiziar des Bundesverbandes Automatenunternehmer, informiert in einem aktuellen BAdirekt-Rundschreiben: "Die Neuregelung soll laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ab 1. Oktober 2022 gelten. Vorher muss jedoch noch der Bundestag dem Gesetzentwurf zustimmen. Derzeit liegt die Lohnuntergrenze bei 9,82 Euro pro Stunde. Ab 1. Juli diesen Jahres steigt der Mindestlohn nach Empfehlung der Mindestlohnkommission vom 30. Juni 2020 zunächst auf 10,45 Euro pro Stunde."
Praktische Tipps
Wichtig auch dieser Hinweis: "Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die im Rahmen des Arbeitsvertrages ein festes Gehalt vereinbart haben, sollten die Arbeitszeit entsprechend reduzieren oder mit den Beschäftigten über ein angepasstes Gehalt verhandeln." RA Stephan Burger wendet sich direkt an die Unternehmerinnen und Unternehmer: "Sollten Sie ab dem 1. Juli 2022 neues Personal einstellen, muss im Arbeitsvertrag auch der neue Mindestlohn aufgeführt werden. Bestehende Arbeitsverträge müssen nicht geändert werden, jedoch sollte der neue Mindestlohn in der Lohnabrechnung berücksichtigt sein."