28.03.2006

Bundesinnenminister Schäuble begrüßt das Urteil

Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble hat das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum staatlichen Monopol auf Sportwetten begrüßt, so das Ministerium in seiner Pressemitteilung.

„Das vorliegende Urteil ermöglicht es den Ländern, das staatliche Wettmonopol aufrecht zu erhalten, wenn die vom Bundesverfassungsgericht im Einzelnen genannten Veränderungen vorgenommen werden“, sagte Schäuble.

„Eine Fortführung des staatlichen Wettmonopols durch die Länder liegt im Interesse der Allgemeinheit, insbesondere aber auch des Sports. Sie dient dem Schutz der teilnehmenden Spieler, schützt vor betrügerischen Machenschaften und erleichtert die Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht“, betonte der Sportminister. „Nicht zuletzt wird durch die gemeinwohlorientierte Abschöpfung der Erträge aus dem Wettgeschäft der Breitensport ganz entscheidend gefördert. Es liegt in unser aller Interesse diese Förderung fortzuführen.“

Schäuble führte aus, dass die Länder nun aufgerufen seien, schnell die rechtlichen Konsequenzen aus dem heutigen Urteil zu ziehen, damit die Spielsucht effektiver bekämpft werde und der deutsche Sport auch in Zukunft von einer sicheren Finanzierungsgrundlage ausgehen könne.