29.08.2001

Bundesarbeitsgericht: Sozialauswahl gilt immer

Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt in einem Urteil entschieden, dass bei betriebsbedingten Kündigungen auch Kleinbetriebe eine soziale Auswahl vornehmen müssen. Also Arbeitnehmer nicht ohne genaue Prüfung des Einzelfalls und Abwägung entlassen werden können. In dem konkreten Fall hielten die Richter dem Arbeitgeber vor, das Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme nicht beachtet zu haben, wie der Pressedienst Arbeitsrecht kompakt berichtet. (Aktenzeichen 2 AZR 15/00 – Urteil vom 21. Februar 2001).