16.05.2014

Brave Brandenburger

Seit Inkrafttreten des Brandenburgischen Spielhallengesetzes im April 2013 sind 14 von 21 gestellten Anträge auf Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis bewilligt worden. Fünf Anträge wurden aus baurechtlichen Gründen oder als Folge eines fehlenden Mindestabstands abgelehnt. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage im Landtag Brandenburg hervor. Die Anzahl der Konzessionen hat sich in Brandenburg damit von 267 im Jahr 2012 auf 269 im März 2014 erhöht.

Kontrollen durch die Ordnungsbehörden zeigten, dass sich die Unternehmer in Brandenburg mit ganz wenigen Ausnahmen an Recht und Gesetz halten. Als Folge von insgesamt 424 Überprüfungen wurden 37 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Gründe hierfür waren hauptsächlich Verstöße gegen die Regelungen zur Außendarstellung und zur Werbung.

"Die Antwort zur kleinen Anfrage zeigt, dass es seit 2012 keine signifikante Zunahme von Spielhallen in Brandenburg gab, obwohl das Gesetz erst zum 5. April 2013 in Kraft trat", kommentiert BA-Justiziar Stephan Burger das Ergebnis. "Es könnte also auch davon ausgegangen werden, dass der Markt bereits 2012 gesättigt war und das Gesetz keinen wesentlichen Beitrag zur Stagnation der Spielhallenkonzessionen geleistet hat."

Weiter falle ins Auge, dass die Anzahl der eingeleiteten Ordnungwidrigkeitenverfahren entgegen bundesweiter Veröffentlichungen sehr gering ausfiel. Dies relativiere die meist reißerisch aufgemachten Schlagzeilen in der Presse.