15.08.2012

Brandenburg plant Spielhallengesetz

Im Brandenburger Landtag wird am 15. August über ein Landesspielhallengesetz beraten.

Der Wirtschaftsausschuss des Brandenburger Landtags berät am heutigen 15. August über das neue Brandenburgische Spielhallengesetz.

Neben Sperrzeiten von 3 bis 9 Uhr ist in dem Entwurf unter anderem ein Mindestabstand zwischen Spielstätten von 300 Metern für Kleinstädte und 500 Metern für Städte mit mehr als 50000 Einwohnern geplant.

Die Werbung für Spielstätten soll eingeschränkt werden und als Bezeichnung soll laut Gesetzesentwurf nur noch „Spielhalle“ zulässig sein.

Diese geplanten Einschnitte werden im Landtag unterschiedlich beurteilt.  "Wir gehen von einem eigenverantwortlichen Menschen aus", sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Andreas Büttner der Lausitzer Rundschau. Das vom Gesetz festgelegte Abstandsgebot und die dreistündige Sperrzeit seien laut Büttner völlig willkürlich.

Dierk Homeyer, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU, betont: "Wir setzen uns für einen maximalen Bestandsschutz von Spielhallen im Land Brandenburg ein." Homeyer zufolge dürfe die unternehmerische Freiheit der Betreiber nicht eingeschränkt werden. "Nach dem jetzigen Entwurf müssten etwa elf der 15 Spielhallen in Cottbus schließen. Dazu darf es nicht kommen", so der CDU-Abgeordnete.

Ab 10 Uhr werden am 15. August folgende Sachverständige im Potsdamer Landtag zu Wort kommen:

1) Brandenburgische Landesstelle für Suchtfragen (BLS) e.V.

2) Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg

3) Städte- und Gemeindebund Brandenburg

4) Universitätsmedizin Mainz, Klinik und Poliklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

5) Landesverband der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland e.V.

6) Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Häfen Bremen

7) Johannes Gutenberg-Universität Mainz

8) Ethik-Beirat des Deutschen Lotto- und Totoblocks