26.09.2024

Gastronomieaufstellung: Bollwerk für den Staat beim Jugend- und Verbraucherschutz

Fast Food enthält viel Fett und Zucker. Eine Binsenweisheit, die Menschen dennoch nicht davon abhält, diese Angebote uneingeschränkt zu nutzen.

Freddy Fischer, BA-Vizepräsident und im BA-Vorstand zuständig für die Gastro-Aufstellung, kritisiert die „überzogene Regulatorik“.

Automatenunternehmer, die eine Aufstellung in der Gastronomie betreiben, spüren seit Längerem enormen Gegenwind. Es geistern Abschaffungs- und Reduktionsfanatasien durch den politischen Diskurs. Wir haben ein "Plädoyer für die Gastronomieaufstellung" geschrieben. Diesen Beitrag, der in unserer diesjährigen August-Ausgabe (ab Seite 48) erschienen ist, stellen wir an dieser Stelle ungekürzt zur Verfügung.

Plädoyer für die Gastronomieaufstellung: „Wie würden die Regeln bei McDonalds oder Burger King aussehen, wenn sie ähnlich streng wären, wie beim gewerblichen Geldspiel?“, fragt Freddy Fischer, BA-Vizepräsident. Er will die „überzogene Regulatorik“ für die Gastro-Aufstellung aufzeigen und fordert Veränderungen.

Freddy Fischer, Branchen­urgestein und Vizepräsident des Bundesverbands Automatenunternehmen (BA), will Veränderungen bei der Aufstellung von Geldspielgeräten in der Gastronomie. Er weist auf die „überzogene Regulatorik“ hin, die illegale Glücksspielangebote fördere. Er fragt: „Was würde eigentlich geschehen, wenn man die hohen Auflagen, die für das gewerbliche Geldspiel in der Gastronomie gelten, analog auf einen Besuch in ­einem der beliebten Fast Food-Restaurants anwenden würde?“ Das hat uns veranlasst, einen fiktiven Besuch in einem Fast Food-Restaurant mit den Regeln des gewerblichen Geldspiels aufzuschreiben.

Ein kleiner Ausflug

Die drei Arbeitskollegen Vassili, Mehmet und Henrik wollen nach getaner Arbeit bei Burger King einkehren. Direkt nach Betreten steigt den dreien der verführerische Duft nach gegrilltem Fleisch und Pommes Frites in die Nasen. Aber die drei werden direkt durch ein Leitsystem, ähnlich wie bei der Gepäckaufgabe am Flughafen, zu einem Automaten geleitet, der zuerst die Ausweise der drei hungrigen Gäste prüft. Nach dem Abgleich der Ausweise von Vassili und Henrik leuchtet eine grüne Ampel, die beiden dürfen passieren. Bei Mehmet hingegen leuchtet ein rotes Licht, da dieser mit Verweis auf sein hohes Körpergewicht und aufgrund seines Eintrages in der Adipositas-Meldeliste für Restaurants dieser Art gesperrt ist. Er erinnert sich, dass seine Frau ihn in allen Fast Food-Restaurants deutschlandweit hat sperren lassen, da er, aus ihrer Sicht, abnehmen solle. Zurück zu Vassili und Henrik: Die beiden stehen nun in der Warteschlange an einer der wenigen Theken mit Personal. Dabei betrachten sie Infoflyer in sechs verschiedenen Sprachen über die negativen Folgen übermäßigen Fleischverzehrs. Beigefügt sind Adressen von naheliegenden Ernährungsberatungen, die bei Fragen zur gesunden Ernährung weiterhelfen. Daneben laufen auf einer Videowand Spots mit der Warnung vor zu viel Fett und Zucker in der Nahrung.

Jetzt geht es zur Bestellung: Vassili möchte einen Big King XXL, eine mittlere Pommes und eine große Cola.

Die Mitarbeiterin, die seinen Wunsch entgegen nimmt, sagt freundlich, aber bestimmt: „Tut mir leid, laut neuer Gesetzeslage ­dürfen Sie nur Speisen und Getränke bestellen, die zusammen nicht mehr als 1 000 Kalorien haben. Der von Ihnen gewählte Burger hat 973 Kalorien, die großen Pommes 322,5 Kalorien und die große Cola 210 Kalorien. Also, der Burger ginge, der Rest nicht. So ist das Gesetz!“

Frustriert bestellt Vassili nur den Big King XXL.

Henrik meint, aus den Fehlern seines Kollegen gelernt zu haben und lässt Pommes und Getränk gleich ganz weg und bestellt selbstbewusst zwei Whopper. Die Servicemitarbeiterin entgegnet routiniert: „Sorry, ein Whopper hat 613 Kalo­rien. Bei zweien sind wir dann bei 1226 Kalorien und…“

„Und das ist über der Grenze von 1 000 Kalorien“, sagt Henrik und bestellt frustriert einen Whopper.

Einige Minuten später bringt eine Servicekraft Vassili und Henrik jeweils einen Burger. Sie möchte die spürbar schlechte Stimmung der beiden aufheitern und empfiehlt, den neuen leckeren Algenburger, den Burger King nächste Woche herausbringe, um die gesetzlichen Grenzwerte nicht zu überschreiten. Dieser werde nur 150 Kalorien haben und würde in das Kalorienbudget von – fast – jedem Gast passen.

Vassili und Henrik sind sich einig, dass sie gleich noch zu Heinz’ Burger-Center gehen werden. Der bietet seine Produkte zwar illegal in einem Hinterhof an, aber sie können das essen, was sie wollen und es schmeckt. Dort treffen sie dann übrigens auch auf Mehmet.

Alles Fiktion – mit einem Augenzwinkern. Doch eins müsse laut Freddy Fischer klar sein: „Es gibt Freizeitbeschäftigungen, die Menschen nun mal gerne machen. Dazu gehört beispielsweise Zucker- und Fetthaltiges zu essen, Alkohol zu konsumieren und an Glücksspielen teilzunehmen.“

Freddy Fischer erinnert daran, dass es vor allem für die letzte Freizeitbeschäftigung strenge Regeln gebe. Paragraf 1 des Glücksspielstaatsvertrages sehe zum Beispiel vor: „Durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel darstellendes Glücksspielangebot, den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken.“

Bekanntermaßen sind in Kneipen und Gaststätten maximal zwei Geldspielgeräte erlaubt.

Der Gast wolle laut Fischer spielen und gut unterhalten werden. Leider fänden viel zu oft Spielwillige den Weg in Bars und Vereinsheime mit illegalen Glücksspielangeboten, wie den verbotenen Fungames oder manipulierten Geräten aus dem Ausland. Laut dem Bundes­drogenbeauftragten Burkhard Blienert (SPD) liege die „Schwarzmarktquote im Umfeld des gewerblichen Automatenspiels in Deutschland aktuell bei nahezu 30 Prozent – Tendenz stark steigend“.

„Unsere Branche gibt es praktisch noch einmal im illegalen Bereich, nur ohne Jugend- und Spielerschutz, ohne Sicherheit, ohne Abgaben für den Fiskus“, sagt Fischer.

Doch warum geht der Kunde zum illegalen Angebot? „Dort muss er keine Pausen in seinem Spiel hinnehmen. Der Gast muss nicht jedes Spiel extra starten, und er kann mehr gewinnen. Das Spiel ist wesentlich dynamischer“, veranschaulicht Fischer.

Schwarzmarkt bekämpfen

Das legale Spiel wirke für ihn eher so, als löffele man das Weizenbier mit einem Teelöffel, während man bei den illegalen Anbietern das Glas mit einem Schluck austrinke.

Dieser Schwarzmarkt habe sich laut Fischer flächendeckend ausgebreitet. In Scheingastronomien blühe das illegale Glücksspiel mit Fungames und manipulierten Geräten.

„Wir sind das Bollwerk für einen guten Jugend- und Verbraucherschutz“, betont Fischer.

Er will seine Ausführungen als Plädoyer für ein attraktiveres, legales Spiel und für einen härteren Kampf gegen illegale Glücksspielangebote verstanden wissen. Nur so seien Spieler vom Schwarzmarkt in legale Spielhallen und Gastronomieaufstellungen (zurück) zu holen.

Vereinzelt wird ein Komplettverbot der Geldspielgeräte in der Gastronomie oder die Reduktion auf ein Gerät diskutiert, was laut Fischer einem Komplettverbot gleichkäme.

„Wohin führt das alles: in einen noch größeren Schwarzmarkt“, unterstreicht Freddy Fischer.

Er verweist dabei auf Forderungen des Bundesverbands Automaten­unternehmen (BA). Diesem zufolge sind aufgrund wissenschaftlicher ­Erkenntnisse Anpassungen der aktuellen Regulierung dringend geboten. Damit eine hohe Kanalisierungsrate im Bereich des gewerblichen Automatenspiels wieder gelingt, muss die Spielver­ordnung laut dem BA in sieben Punkten fortentwickelt werden:

1. Anpassung der monetären Aufwandsgrenzen

2. Verkürzung der Mindestspieldauer

3. Freies Spiel mit Gewinnen

4. Aufhebung präventiv unwirksamer Spielpausen

5. Abschaffung des Auto-Start-Verbots

6. Aufhebung der Geräte-Obergrenze je Spielhallenkonzession

7. Beibehaltung der Geräte-Obergrenzen für Geldspielgeräte in der Gastronomie

Zum Punkt 7 führt der BA aus: „Durch unerlaubte Glücksspielautomaten an illegalen Spielorten steht das Angebot an legalen Geldspielgeräten in der Gastronomie besonders unter Druck. Die ohnehin kritische wirtschaftliche Situation von Gastronomiebetrieben verschärft sich dadurch weiter. Es besteht, wie schon bei der Reduzierung von drei auf zwei Geräte geschehen, die Gefahr der weiteren Ausbreitung illegaler Glücksspielangebote. Eine erneute Reduzierung dieses Angebotes würde daher dem staatsvertraglich gebotenen Lenkungsgebot in geordnete Bahnen zuwiderlaufen und illegale Strukturen fördern.“

Folgen der Regulierung

Zweifelsohne birgt das gewerbliche Geldspiel für einige wenige Gefahren. Den Untersuchungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zufolge, lag die Zahl der pathologischen Spieler stets weit unter einem Prozent. Der umstrittene Glücksspielatlas 2023 sagt, dass 2,3 Prozent der Bevölkerung von 18 bis 70 Jahren eine Glücksspielstörung (umgangssprachlich Glücksspielsucht) haben. Damit sind traurige Einzelschicksale verbunden, die nicht selten den finanziellen Ruin zur Folge haben. Betrachtet man aber die Folgen, die zum Beispiel durch Adipositas oder Alkoholismus in Deutschland entstehen, muss in gänzlich anderen Kategorien gedacht werden. Hier steht nicht der finanzielle Schaden im Vordergrund, sondern lebensbedrohliche Konsequenzen, wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Herzinfarkte, Schlaganfälle, Gicht, Bluthochdruck, Diabetes sowie Muskel- und Gelenkerkrankungen.

In Deutschland brachten laut dem Statistischen Bundesamt 2019 rund 54 Prozent aller Erwachsenen (61 Prozent Männer, 47 Prozent Frauen) zu viele Kilos auf die Waage. Damit lag Deutschland beim Übergewicht über dem EU-Durchschnitt von 53 Prozent.

Laut Berechnungen der Universität Hamburg belaufen sich die gesamtgesellschaftlichen Kosten der Adipositas in Deutschland auf etwa 63 Milliarden Euro pro Jahr.

Auch die Kosten übermäßigen Alkoholkonsums sind immens. Das hat Folgen für die gesamte Gesellschaft. Eine Studie des Gesundheitsökonoms Dr. Tobias Effertz besagt, dass die durch schädlichen Alkoholkonsum verursachten ökonomischen Kosten in Deutschland 57,04 Milliarden Euro pro Jahr betragen.

Die Schäden, die der Gesellschaft und dem Fiskus durch illegales Glücksspiel entstehen, sind laut Fischer bereits jetzt enorm, weil die „restriktiven Vorgaben für das legale Spiel nicht zielführend sind“.

Heinz‘ Burger-Center, der illegal betriebene Imbiss in unserem erdachten Beispiel, ist gleichbedeutend mit den illegalen Glücksspielangeboten. Mit einem illegalen Gerät könne in der Regel monatlich durchschnittlich 10 000 Euro erwirtschaftet werden. Das sagen zwei Kriminalhauptkommissare der Kölner Polizei. Insgesamt werde den Ermittlern zufolge, pro Jahr bis zu sechs Milliarden Euro Umsatz mit illegalen Glücksspielautomaten gemacht. Dies ist nicht nur ein exorbitanter Verlust für den Fiskus, auch die Spieler haben keinerlei Sicherheiten. Ganz anders im legalen gewerblichen Spiel. Hier herrschen strenge Regeln.

Viele Beschränkungen

„Wir haben die Beschränkungen bereits in den Spielsystemen, die für viele Spieler immer unattraktiver werden“, sagt Fischer.

Hinzu kommen gelebte Sozialkonzepte, Präventionsschulungen der Wirte und Servicekräfte sowie die Freischaltung und die OASIS-Sperrdatei.

Noch schlimmer wirkt sich für ­Fischer das „Staatsversagen“ aus, das sich in „fehlenden Kontrollen“ und der „mangelhaften Bekämpfung des Schwarzmarktes“ widerspiegele.

„Hart formuliert könnte man sagen, all diejenigen Politiker, die nicht für eine verstärkte Bekämpfung der illegalen Glücksspielangebote eintreten, sind Lobbyisten für die Illegalität.“

Das Spielen an einem Geldspielgerät in der Kneipe ist allerdings bis ins kleinste Detail festgeschrieben, sodass auch der letzte Funken Freizeitvergnügen und Spielfreude herausreguliert werde.