Bet3000 ist mit dem stationären Angebot wieder zurück auf der Whitelist
Etappensieg für IBA Entertainment! Nachdem das Sportwettangebot des maltesischen Unternehmens von einem Tag auf den anderen von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) von der Whitelist gestrichen wurde (AutomatenMarkt berichtete hier), findet sich das stationäre Angebot seit gestern wieder auf der Whitelist. „Ein großer Zwischenerfolg“, erklärte ein juristischer Sprecher von IBA Entertainment.
Aufschiebende Wirkung wiederhergestellt
Hintergrund ist ein Eilverfahren, dass der Wettanbieter gegen die Streichung vor dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg angestrengt hat. Das OVG habe „der IBA Entertainment vorläufigen Rechtschutz durch eine sogenannte Zwischenverfügung (Az 3 O 123/24) dahingehend gewährt, dass die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Widerruf in Bezug auf das stationäre Angebot wiederhergestellt wurde“, so der Sprecher von IBA Entertainment. Auf der aktuellen Version der Whitelist (Stand: 6. August) findet sich im Bereich Sportwetten wieder die IBA Entertainment mit dem Hinweis, dass dies für den stationären Vertrieb gilt.
Erlaubnis für die Veranstaltung von Sportwetten teilbar
Der Sprecher des Wettanbieters: „Das Gericht hat bisher nur eine vorläufige Abwägung vorgenommen, in der Sache noch nicht entschieden. Daher ist auch ein Gesamterfolg im Eilverfahren weiterhin möglich. Offenbar geht das OVG zutreffend auch davon aus, dass die Erlaubnis für die Veranstaltung von Sportwetten teilbar ist.“
Der Sprecher von IBA Entertainment geht davon aus, dass bereits am heutigen Mittwoch, 7. August, wieder die meisten Bet3000-Filialen bundesweit öffnen können und zeitnah dann auch alle. Diese Entscheidung gelte, bis das Verwaltungsgericht Halle abschließend über den Eilantrag entschieden hat. Vor diesem Hintergrund erklärte sich der IBA-Sprecher „optimistisch für das weitere Verfahren“.