Berlin-Mitte schöpft Gewinn aus illegalen Automaten ab
Wer in einer Spielstätte mehr Automaten betreibt, als die konzessionierte Fläche hergibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, gar keine Frage. Bislang war dieses Problem weitgehend unbekannt, denn die Automatenkaufleute halten sich an Recht und Gesetz. Doch wenn, wie in Berlin plötzlich nur noch acht statt zwölf Geräte pro Konzession erlaubt sind und es finanziell enger wird, steigt die Versuchung.
Die Ordnungsbehörden in Berlin-Mitte entdeckten bei einer Kontrolle in einer Spielstätte zehn statt acht Geldspielgeräte – angeblich bereits zum wiederholten Mal. Sie verdonnerten den Betreiber zu einer Geldstrafe von 25 000 Euro. Begründung: Abschöpfung des illegal erzielten Gewinns. Der Unternehmer klagte und verlor.
Die Vermögensabschöpfung sei gemäß dem Gesetz zu Ordnungswidrigkeiten möglich, sagte Stadtrat Carsten Spallek. Das Gericht habe den Behörden nicht nur Recht gegeben, sondern auch 40 000 Euro für angemessen gehalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob der ungenannte Unternehmer in die nächsthöhere Instanz geht, ist bisher nicht klar.
Stadtrat Spallek ist überzeugt, dass das Vorgehen seines Amtes Signalwirkung auch für andere Kommunen habe. Wenn das Gerichtsurteil rechtskräftig wird, will Berlin-Mitte in anderen Fällen wieder so vorgehen.