Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft anfechten
„Legen Sie Widerspruch gegen den Beitragsbescheid der Verwaltungsberufsgenossenschaft ein“, rät Petra Mohr. Hintergrund sind die Auseinandersetzungen um die Höhe der Beiträge. „Wir sind uns mit dem Bundesverband der Automatenunternehmer einig, dass die Berufsgenossenschaften bis heute nicht nachvollziehbar die Berechnung der Beitragshöhe offengelegt haben“, begründet die Geschäftsführerin des schleswig-holsteinischen Automaten-Verbands. Mit anderen Worten: Obwohl für 1998 zwar geringe Beiträge eingefordert werden, könnten sie weiterhin zu hoch angesetzt sein. Derzeit sind Musterverfahren bei Sozialgerichten anhängig, die die Streitfragen klären sollen. Wichtig: Nur wer bereits dem Anfang des Jahres verschickten Veranlagungsbescheid widersprochen hat, kann jetzt den Beitragsbescheid anfechten. Wie der Widerspruch gegen die aktuellen Beitragsfestsetzungen formuliert werden sollte, entnehmen Sie bitte dem Kasten unten.