02.06.2021

Behördenspiegel: Bundestagsabgeordneter diskutiert mit Anbietervertretern über Besteuerung des Online-Glücksspiels

Im Fokus der vom Behördenspiegel organisierten Online-Diskussion stand das Rennwett-Lotterie-Gesetz. Vor allem über die 5,3-prozentige Einsatzbesteuerung diskutierten: Stefan Schwarz, Bundestagsabgeordneter (Grüne), Moderator Uwe Proll, Herausgeber des Behördenspiegel, Dr. Martin Lycka von Entain (bwin), Manfred Stoffers, Vorstand Gauselmann Gruppe und Renatus Zilles, Vorstandsvorsitzender des DVTM.

Das Fachmagazin „Behördenspiegel“ veranstaltete am 2. Juni eine Online-Diskussion mit dem Titel „Rennwett-Lotterie-Gesetz – Wie könnte eine geeignete Besteuerung des Online-Glücksspiels aussehen?“.

Als einziger Vertreter der Politik war Stefan Schmidt, Bundestagsabgeordnete der Grünen, bereit, sich der Diskussion zu stellen. Hart in der Sache, aber fair tauschten folgende Anbietervertreter mit Schmidt Argumente aus: Manfred Stoffers, Vorstand Gauselmann Gruppe, Dr. Martin Lycka, Senior Vice President Regulatory Affairs & Responsible Gaming bei Entain (bwin) und Vizepräsident des Deutschen Online Casinoverbandes (DOCV) sowie Renatus Zilles, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Verband für Telekommunikation und Medien (DVTM).

Anhörung im Bundestag am 7. Juni

Die Veranstaltung kommt zeitlich genau richtig, denn am kommenden Montag (7. Juni) soll im Bundestag eine Anhörung zum Rennwett- Lotterie-Gesetz stattfinden. Hauptstreitpunkt wird die geplante Besteuerung der virtuellen Automatenspiele und Online-Poker von 5,3 Prozent auf den Einsatz sein. Möglicherweise wird das Gesetz in den darauffolgenden wenigen Sitzungstagen noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet.

Das wollen die Anbieter einhellig verhindern. Während der Abgeordnete Stefan Schmidt findet, dass das „Gesetz definitiv in die richtige Richtung“ geht und die steuerliche Bemessungsgrundlage von 5,3 Prozent auf den Einsatz positiv bewertet, stößt diese Ansicht bei den Anbietern auf Unverständnis.

Anbieter beziehen klar Stellung gegen die 5,3-prozentige Einsatzbesteuerung

„Ich halte das, was wir da lesen für Murks“, lauten Manfred Stoffers klare Worte.

Auch Renatus Zilles ist sich sicher, dass das geplante Gesetz nicht zur Kanalisierung, sondern zum Gegenteil führen werde.

Martin Lycka weist darauf hin, dass die legalen Anbieter bei einer Einsatzbesteuerung von 5,3 Prozent die derzeitigen Gewinnquoten, die bei 95 und mehr Prozent liegen, nicht werden halten können.

„Asiatische Anbieter werden ihre Ausschüttungsquote nicht verändern“, so Lycka. Daher drohe eine starke Abwanderung der quotenbewussten Online-Spieler in den Schwarzmarkt.

Gesetz nicht übereilt verabschieden

Um zu verhindern, dass die legalen Anbieter ab dem 1. Juli nicht mehr wettbewerbsfähig sein werden, empfehlen alle Industrievertreter der Politik das Gesetz nicht übereilt zu verabschieden, sondern es inhaltlich nochmals zu überdenken.

Ungemach aus Brüssel

Anderenfalls würden nicht nur massive Rückgänge bei den Steuereinnahmen drohen, wie Stoffers und Lycka vorhersagen, Deutschland könnte sich zudem weiterer Probleme aus Brüssel konfrontiert sehen. Am heutigen 2. Juni hat der Europäische Glücksspielverband (EGBA) eine EU-Beihilfebeschwerde bei der Europäischen Kommission wegen der deutschen Online-Glücksspiel-Steuer eingereicht.

Stefan Schmidt versicherte, dass er aus dieser Diskussion „einige Argumente“ in die Sachverständigenanhörung am 7. Juni mitnehmen werde.