Bayern ändert Baurecht
Bayern hat das Baurecht für Automaten und Werbeanlagen geändert. Geräte mit einer vorderen Ansichtsfläche von bis zu einem Quadratmeter sind nun genehmigungsfrei. Das teilt der Bundesverband der Warenautomatenaufsteller mit. Größere Geräte bleiben wie bisher genehmigungsfrei, wenn sie an einer offenen Verkaufsstelle aufgestellt werden.