Bayerisches Innenministerium gibt Vollzugshinweise bekannt
Das Bayerische Innenministerium hat Vollzugshinweise zur Erteilung von Befreiungen für bestehende Spielhallen erlassen und an die Bezirksregierungen sowie den Bayerischen Automaten Verband (BAV) versandt. Dies vermeldet der Bundesverband Automatenunternehmer (BA).
Rechtsanwalt Christian Szegedi, Justiziar des BAV, hat die Vollzugshinweise für die Verbandsmitglieder ausgewertet.
Bemerkenswert sei im Hinblick auf sogenannte Mehrfachkonzessionen, dass eine Befreiung vom Verbot der Mehrfachkonzessionen nach Vorliegen einer unbilligen Härte und der Reduktion auf höchstens 48 Geldspielgeräte in einem baulichen Verbund von Spielhallen durch quantitative oder qualitative Maßnahmen, oder sogar einer Mischform aus beiden Ansätzen erreicht werden könne, sagt BA-Justiziar Stephan Burger.
„ Der BA begrüßt es sehr, dass nunmehr auch qualitative Aspekte im Bereich der Glücksspielregulierung in Spielhallen Einzug halten. Gleichzeitig hoffen wir sehr, dass sich dieser erfreuliche Trend fortsetzt“, so Stephan Burger.