12.02.2021

BAV und FGA informieren gemeinsam über das bundesweite Sperrsystem

Petra Höcketstaller und Andy Meindl informieren die BAV-Mitglieder über das bundesweite Sperrsystem und das bayerische Ausführungsgesetz.

Sabine Dittmers-Meyer erläutert Details zur Sperrabfrage in der Gastronomie.

Der hessische Automatenunternehmer Michael Stang berichtet von seiner sechsjährigen Erfahrung mit dem Sperrsystem OASIS.

Der Bayerische Automaten-Verband (BAV) hat am 11. Februar in Zusammenarbeit mit dem Fachverband Gastronomie Aufstellunternehmer (FGA) in einer Videokonferenz über die bundesweite Sperrdatei informiert.

Das Interesse war groß. In zwei knapp einstündigen Videokonferenzen zu je 100 Teilnehmern informierten die Verbandsspitzen über die spielformübergreifende, zentrale Sperrdatei, die ab dem 1. Juli bundesweit zum Einsatz kommt, sofern der Glücksspielstaatsvertrag 2021 in 13 von 16 Bundesländern ratifiziert wird.

Andy Meindl, Vorsitzender des Bayerischen Automaten-Verbandes, wies darauf hin, dass sich zurzeit drei verschiedene Lösungen für Spielhallen abzeichnen: der manuelle Abgleich sowie halbautomatische und vollautomatische Zugangskontrollen.

Schwierige Phase – Erfahrungsberichte aus Hessen

Die zukünftig bundesweite zentrale Sperrdatei wirft noch viele Fragen auf. Automatenunternehmer aus Hessen und Rheinland-Pfalz verfügen bereits über teils langjährige Erfahrungen mit dem Sperrsystem. In Hessen sind die Abfragen über OASIS ab 2014 und in Rheinland-Pfalz seit Herbst 2020 verpflichtend. In der Anfangszeit mussten die hessischen Unternehmer dreißigprozentige Umsatzrückgänge verkraften. Zwar vermutet Meindl, dass die kommende Einführung der bundesweiten zentralen Sperrdatei sich nicht derartig auswirke, da die Regelung bundesweit gelten, doch verweist der BAV-Vorsitzende auf die zurzeit ohnehin schwierige coronabedingten monatelangen Schließungsphasen der Spielhallen, dem wachsenden Online-Spiel und den schleppend ausgezahlten Hilfen.

Man dürfe nicht vergessen, dass es in Hessen ein jahrelanger Prozess war, bis alles funktionierte, so Meindl.

Sperrabfrage in der Gastronomie

Sabine Dittmers-Meyer, Vorsitzende des Fachverbandes Gastronomie Aufstellunternehmer (FGA), erläuterte Details zur Sperrabfrage in der Gastronomie, denn auch in der Gastronomie müssen Sperranträge angenommen und weitergeleitet werden. Grundvoraussetzung sei, wie in der Spielhalle, eine stabile Internetleitung. Die Abfrage bei OASIS sei sehr datensparsam und verbrauche nur wenige Kilobytes. Zudem rät Dittmers-Meyer zu einer genauen Analyse aller Aufstellplätze im Shutdown. So würden sich spätere Details zum Anschluss an das Sperrsystem schneller und leichter klären lassen. Dies alles ist auch mit Kosten verbunden, die Dittmers-Meyer ebenfalls thematisiert.

Letztlich dürfe nicht vergessen werden, dass sowohl die Automatenunternehmer als auch das zuständige Regierungspräsidium Darmstadt enormen logistischen Aufwand betreiben müssen. Die FGA-Vorsitzende verwies auf die Tatsache, dass es sich – alleine in der Gastronomie – um etwa 40 000 Anschlüsse handele.

Sobald weitere Details bekannt sind, werden die Verbände weitere Materialien, wie zum Beispiel Vereinbarungen mit Wirten und Sperranträge, zur Verfügung stellen.

Kein Hexenwerk, aber große Investitionen absehbar

„Es wird alles kein Hexenwerk sein, aber es wird viel zu bedenken und zu entscheiden sein“, lautet Dittmers-Meyers Fazit.

Sicher ist, dass der Anschluss an ein bundesweites Sperrsystem mit immensen Investitionen verbunden sein werde. Dittmers-Meyer empfiehlt daher, sich genauestens bei der Industrie über die angebotenen Lösungsmöglichkeiten zu informieren. Der AutomatenMarkt wird speziell dieses Thema in der März-Ausgabe beleuchten.

Mitarbeiter einbeziehen

Der Offenbacher Automatenunternehmer Michael Stang, stellvertretender Vorsitzender des FGA und des Hessischen Münzautomaten-Verbandes, berichtete im Anschluss über seine sechsjährige Erfahrung mit dem Sperrsystem OASIS und gab damit einen kleinen Ausblick, was alle nicht-hessischen Unternehmer in den kommenden Monaten erwartet.

Beispielsweise seien in der Corona-Zeit Kunden auch eher gewillt, Daten preiszugeben. „Dies war zumindest in der Anfangszeit 2014 in Hessen ein Problem“, sagte Stang.

Wichtig sei auch, dass Unternehmer ihre Mitarbeiter einbeziehen und ihnen eventuelle Ängste nehmen.

Die Stellungnahme des zuständigen Regierungspräsidiums Darmstadt zur bundesweiten Sperrdatei können Sie in unserer Februar-Ausgabe, Seite 22, nachlesen. Ein ausführlicher Bericht über die Info-Videokonferenz folgt in unserer Märzausgabe.