Baden-Württemberg: Koalitionsvertrag schließt Öffnungsklausel aus
Im aktuellen Entwurf des Koalitionsvertrags von Bündnis 90/Die Grünen und der CDU haben die Koalitionsparteien vereinbart, von der Option des Paragraf 29 Abs. 4 GlüStV zur Zulassung von Mehrfachspielhallen keinen Gebrauch zu machen und an den bestehenden Regeln zu Mindestabständen für Spielhallen festzuhalten.
Dies geht aus dem Koalitionsvertrag (Seite 75) hervor, auf den der Automaten-Verband Baden-Württemberg aufmerksam macht. Der Koalitionsvertrag muss noch auf den digitalen Parteitagen am 8. Mai 2021 beraten und abgestimmt werden.
Verband zeigt sich enttäuscht über nicht nachvollziehbare Entscheidung
Der Automaten-Verband Baden-Württemberg teilt mit, dass diese Entscheidung nicht nachvollziehbar und enttäuschend sei. Die Ablehnung der Anpassung der bestehenden gesetzlichen Regelungen, wie das Verbot der Mehrfachspielhallen als auch die Beibehaltung der Mindestabstände zwischen Spielhallen, sei vor allem in Anbetracht der aktuellen zwangsweisen Schließungen aller Spielhallen aufgrund der Corona-Pandemie sowie zusätzlich im Hinblick auf die gleichzeitige Zulassung des Online-Glückspiels absolut unverständlich.
Vernichtungsschlag gegen das legale Spielangebot
Georg Stecker, Vorstandssprecher Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft (DAW) sagt: „Das Festhalten der Koalitionäre an einer völlig antiquierten Regulierungslogik bedeutet das Aus für hunderte Familienunternehmen und kostet im Sommer 8 000 Menschen im Land ihren Arbeitsplatz. Was uns unter dem Titel ´Erneuerungsvertrag´ verkauft wird, ist für das legale Spielangebot in Baden-Württemberg de facto ein Vernichtungsschlag, der die Ausbreitung illegaler Spielangebote befeuern wird.“
Stecker betont mit Blick auf die Legalisierung von Online-Angeboten durch den Glücksspielstaatsertrag ab Juli 2021 weiter: „Das Spiel im Internet hat den Glücksspielmarkt längst grundlegend verändert und Mindestabstände für Spielhallen endgültig ad absurdum geführt. Demnächst kann jeder überall und jederzeit legal auf dem Smartphone spielen, aber Spielhallen werden noch immer mit dem Zollstock reguliert - das passt nicht zusammen!"
Der Verband weist darauf hin, dass Bundesländer wie Bayern, Rheinland-Pfalz oder Nordrhein-Westfalen mit Abweichungsmöglichkeiten von den bestehenden Einschränkungen bei Erfüllung qualitativer Spielerschutzmaßnahmen planen. Diese habe auch der Automaten-Verband Baden-Württemberg gefordert.
Der Verlust tausender Arbeitsplätze droht
„Noch mit Schreiben vom 15.02.2021 hatten der Städtetag, Gemeindetag und Landkreistag Baden-Württemberg sich in einem gemeinsamen Schreiben an das Wirtschaftsministerium für eine Anpassung bzw. Abweichung der bestehenden gesetzlichen Regelungen für Mehrfachspielhallen und für Mindestabstände zwischen Spielhallen ausgesprochen“, so der Verband.
Die Regierungsparteien hätten jedoch eine Neubewertung der glücksspielrechtlichen Regelungen unter Berücksichtigung der heutigen Lebenswirklichkeit abgelehnt und die Appelle des Verbandes um den drohenden Verlust von tausenden Arbeitsplätzen nicht gehört.