Die neue rechtliche Situation für Automatenunternehmen in Baden-Württemberg
Ergänzend zu unserem Bericht über die Tagung des Automaten-Verbandes Baden-Württemberg (AVBW) hier eine Kurzfassung der neuen rechtlichen Situation im "Musterländle". So skizzierte Rechtsanwalt Tim Hilbert, Justiziar des AVBW, die Situation auf dem Verbandstreffen:
– Der Bestandsschutz für Spielhallen in einem Abstandskonflikt zu Kinder- und Jugendeinrichtungen bleibt erhalten (§ 51 Abs. 3 LGlüG).
– Die Härtefallmöglichkeit des § 51 Abs. 5 LGlüG wurde gestrichen. Problem: Es sind nun keine Härtefälle oder Verlängerungen von diesen mehr möglich. Eine vom Verband befürwortete Ausweitung des Bestandsschutzes auf Spielhallen im Abstandskonflikt zueinander fand keine Berücksichtigung.
– Neben den kommunalen Vor-Ort-Kontrollen kann nun auch das Land Inspektionen in Spielhallen durchführen. Zur Umsetzung wird eine Kontrollgruppe beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingerichtet: 13 neue Stellen – pro Regierungsbezirk ein Kontrollteam.
– Ergänzend wird eine neue Stelle bei der Fachstelle Glücksspielsucht geschaffen.
– Im Rahmen der landesweiten Kontrollen ist es der zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörde künftig möglich, Testkäufe oder Testspiele zur Überprüfung des Spieler- und Jugendschutzes durchzuführen.
– Die Schulungsintervalle für Präventionsschulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden von bisher drei auf künftig zwei Jahre verkürzt. Die Angestellten in den Spielhallen müssen spätestens drei Monate nach Dienstantritt geschult sein.
– Schulungen dürfen zukünftig ausschließlich durch in der Suchthilfe in Baden-Württemberg anerkannte Einrichtungen durchgeführt werden. Kooperationen mit Dritten und die Beauftragung von Dritten sollen nicht mehr möglich sein.
– Die Berichte zur Umsetzung der Maßnahmen des Sozialkonzeptes sind vor Ablauf der ersten drei Monate eines Jahres bei der zuständigen Behörde einzureichen. Dokumentiert werden müssen die Maßnahmen der zwei Vorjahre.
– Sozialministerium, Innenministerium und RP Karlsruhe wollen zeitnah FAQs (Frequently Asked Questions – häufig gestellte Fragen) zum Thema Schulungen erstellen. Noch können sie auf Nachfrage keine Auskunft geben, wie mit den nach altem Gesetz gültigen Zertifikaten verfahren wird.
(Der AutomatenMarkt berichtet in seiner April-Print-Ausgabe ausführlich – zusätzlich mit einer Analyse der neuen Gesetzeslage durch die Kanzlei Benesch & Partner)