28.03.2025

Die neue rechtliche Situation für Automatenunternehmen in Baden-Württemberg

Rechtsanwalt Tim Hilbert, Justiziar des AVBW.

Ergänzend zu unserem Bericht über die Tagung des Automaten-Verbandes Baden-Württemberg (AVBW) hier eine Kurzfassung der neuen rechtlichen Situation im "Musterländle". So skizzierte Rechtsanwalt Tim Hilbert, Justiziar des AVBW, die Situation auf dem Verbandstreffen:

– Der Bestandsschutz für Spielhallen in einem Abstandskonflikt zu Kinder- und Jugendeinrichtungen bleibt erhalten (§ 51 Abs. 3 LGlüG).

– Die Härtefallmöglichkeit des  § 51 Abs. 5 LGlüG wurde gestrichen. Problem: Es sind nun keine Härtefälle oder Verlängerungen von diesen mehr möglich. Eine vom Verband befürwortete Ausweitung des Bestandsschutzes auf Spielhallen im Abstandskonflikt zueinander fand keine Berücksichtigung.

– Neben den kommunalen Vor-Ort-Kontrollen kann nun auch das Land  Inspektionen in Spielhallen durchführen. Zur Umsetzung wird eine Kontrollgruppe beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingerichtet: 13 neue Stellen – pro Regierungsbezirk ein Kontrollteam.

– Ergänzend wird eine neue Stelle bei der Fachstelle Glücksspielsucht geschaffen.

– Im Rahmen der landesweiten Kontrollen ist es der zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörde künftig möglich, Testkäufe oder Testspiele zur Überprüfung des Spieler- und Jugendschutzes durchzuführen.

– Die Schulungsintervalle für Präventionsschulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden von bisher drei auf künftig zwei Jahre verkürzt. Die Angestellten in den Spielhallen müssen spätestens drei Monate nach Dienstantritt geschult sein.

– Schulungen dürfen zukünftig ausschließlich durch in der Suchthilfe in Baden-Württemberg anerkannte Einrichtungen durchgeführt werden. Kooperationen mit Dritten und die Beauftragung von Dritten sollen nicht mehr möglich sein.

– Die Berichte zur Umsetzung der Maßnahmen des Sozialkonzeptes sind vor Ablauf der ersten drei Monate eines Jahres bei der zuständigen Behörde einzureichen. Dokumentiert werden müssen die Maßnahmen der zwei Vorjahre.

– Sozialministerium, Innenministerium und RP Karls­ruhe wollen zeitnah FAQs (Frequently Asked Questions – häufig gestellte Fragen) zum Thema Schulungen erstellen. Noch können sie auf Nachfrage keine Auskunft geben, wie mit den nach altem Gesetz gültigen Zerti­fikaten verfahren wird.

(Der AutomatenMarkt berichtet in seiner April-Print-Ausgabe ausführlich – zusätzlich mit einer Analyse der neuen Gesetzeslage durch die Kanzlei Benesch & Partner)