23.02.2021

Baden-Württemberg: Kleine Anfrage der FDP mit „überraschend negativer“ Antwort der Wirtschaftsministerin

Die Wirtschaftsministerin Baden-Württembergs, Nicole Hoffmeister-Kraut, beantwortet eine Kleine Anfrage der FDP "überraschend negativ". (Foto: Landtag Baden-Württemberg)

Michael Mühleck, Vorsitzender des Automaten-Verbandes Baden-Württemberg, thematisiert in einem Rundschreiben eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Dr. Ulrich Goll (FDP), die das Landeswirtschaftsministerium „überraschend negativ“ beantwortete.

Mühleck weist darauf hin, dass nach derzeitiger Rechtslage eine Vielzahl von Spielhallen in Baden-Württemberg am 1. Juli 2021 schließen müssen. Gleichzeitig sei eine ordentliche Abwicklung der Betriebe aber derzeit faktisch unmöglich, da die Gewährung des Kurzarbeitergeldes ungekündigte Arbeitsverhältnisse voraussetze. „Vorausschauendes Handeln hätte demnach ernstzunehmende finanzielle Konsequenzen“, so Mühleck.


Kleine Anfrage der FDP

Bereits am 21. Januar 2021 hat der Landtagsabgeordnete Dr. Ulrich Goll (FDP) eine Kleine Anfrage an die Landesregierung zur Haltung der Landesregierung zur Zukunft der Spielhallen ab dem 1. Juli 2021 gestellt. Er stellt konkret zehn Fragen, unter anderem zur Marktentwicklung der Spielhallen in Baden-Württemberg ab dem 1. Juli 2021, zu drohenden Arbeitsplatzverlusten und zu erhobenen Verstößen im Bereich Jugendschutz und erbittet eine Stellungnahme der Landesregierung zur Reduzierung des terrestrischen Spielhallenmarktes bei gleichzeitiger Legalisierung des Online-Marktes.


Negative Antwort der Wirtschaftsministerin

Die Antwort der Landesregierung bezeichnet Mühleck als „im negativen Sinne überraschend“. In ihrer Antwort vom 15. Februar 2021 bezeichnet das zuständige CDU-geführte Wirtschaftsministerium, die vom Verband angebotenen qualitativen Maßnahmen als nicht ausreichend und nicht geeignet, um eine Begrenzung der Zahl der Spielhallen zu erreichen, wie sie der Gesetzgeber mit den quantitativen Vorgaben (Verbundverbot und Abstandsgebot) erreichen will. Bei der Frage nach der Zukunft der Spielhallenbetreiber und auch der Zukunft der Mitarbeiter (Frage 4) antwortet Ministerin Nicole Hoffmeister-Kraut lapidar, dass dem Gesichtspunkt des Arbeitsplatzverlustes im Ergebnis keine überwiegende Bedeutung zukomme und dieser eine zwangsläufige Folge der Spielhallenschließungen sei.


Mühlecks Appell: Öffnungsklausel anwenden

Dazu Michael Mühleck: „Als Vorsitzender des Automaten-Verbandes Baden-Württemberg appelliere ich an die Politik, den Äußerungen zur Anwendung der Öffnungsklausel Taten folgen zu lassen und nun auch das bestehende terrestrische Spiel in unseren Spielhallen – bei gleichzeitiger Zulassung des Online-Glücksspiels – nach qualitativen Kriterien ohne Mindestabstände und ohne Abbau der bestehenden Spielhallen zu regulieren.“

Der Automaten-Verband Baden-Württemberg fordert seit Jahren eine Regulierung nach qualitativen Kriterien.

Erfreuliche Rede eines scheidenden CDU-Abgeordneten

Erfreulich sei laut Mühleck die Rede (ab 3:42:20) des Landtagsabgeordneten Karl Zimmermann (CDU) in der 142. Sitzung vom 3. Februar 2021 (TOP 14 Gesetz zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 / Gesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes), in der er betonte, dass sich die CDU von Beginn an für die Öffnungsklausel des Paragraf 29 Abs. 4 GlüStV stark gemacht hat. Diese Rede kann jedoch nicht über die negative Antwort des Wirtschaftsministeriums auf die Kleine Anfrage der FDP hinwegtrösten.