26.11.2015

Baden-Württemberg: Gesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes beschlossen

Am Mittwoch, 25. November 2015, hat der Landtag von Baden-Württemberg eine Änderung des Landesglücksspielgesetzes mit den Stimmen der Grünen, SPD und CDU beschlossen – Drucksache 15/7690. BA-Justiziar Stephan Burger sorgt in einem Rundschreiben für eine erste Bewertung:

"Grund für die Gesetzesänderung ist das Urteil des Staatsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 17. Juni 2014, wonach sowohl die Stichtagsregelung des § 51 Abs. 4 LGlüG (Stichtag der Ministerpräsidentenkonferenz – 28. Oktober 2011) als auch verschiedene Regelungen zum Sperrsystem für Spielhallen in Baden-Württemberg für verfassungswidrig erklärt wurden. Die vom Staatsgerichtshof Baden-Württemberg monierten Regelungen wurden im vorliegenden Gesetzgebungsverfahren neu justiert. Im Ergebnis wurde der Stichtag, welcher die einjährige und die fünfjährige Übergangsfrist für Spielhallenerlaubnisse trennt, auf den 18. November 2011 (1. Parlamentarische Beratung) verlegt."

Zunächst gilt eine standortbezogene Sperre

Weiter führt Stephan Burger vom Bundesverband Automatenunternehmer aus: "Daneben wird hinsichtlich der Spielersperre von einer landesweiten Sperrdatei zunächst Abstand genommen. Die Koalitionsfraktionen (Grüne und SPD) haben das Instrument einer landesweiten Sperre jedoch weiterhin auf ihrer politischen Agenda. Für die Übergangsfrist wird nunmehr eine standortbezogene Sperre eingeführt. Bis zum 30. September 2016 soll dem Landtag jedoch das Konzept eines landesweiten, betreiberübergreifenden Sperrsystems vorgelegt werden."

Neben den oben genannten Änderungen enthalte das Gesetz lediglich Klarstellungen und einige Ergänzungen, welche für die Branche des gewerblichen Geldspiels nicht erheblich seien. Das Gesetz muss vor der Gültigkeit noch ausgefertigt und verkündet werden.